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Die Berechnung des PV-Eigenverbrauchs für WG erfolgt nach TFAQ der KfW mit dem Stand vom 01.08.2023.
Die PV-Energie in einem NWG wird gemäß der Infoletter der KfW mit dem Stand von 06.02.2024 gerechnet.

Fehlende Gebäudeadresse


Entsprechend der TFAQs muss die Berechnung des PV-Ertrags sowohl für WG als auch für NWG standortbezogen durchgeführt werden. Dafür ist die Eingabe der Postleitzahl im Bereich "Projektdaten" zwingend erforderlich.


Die Berechnung des PV-Eigenverbrauchs und der Einspeisung ist nur dann möglich, wenn das Projekt vorher im Energieberater gerechnet wurde.

In den Energieberater-Projekten wird der monatliche bzw. jährliche elektrische Bedarf der TGA (1) ermittelt.

Dieser elektrische Bedarf (1) zusammen mit dem pauschalen Nutzerstrombedarf (2), der in ECO-CAD ausgerechnet wird, bilden die Grundlage für die Berechnung des PV-Ertrags, Eigenverbrauchs und der Einspeisung.



Die Betriebszeiten für eine Wärmepumpe und einen elektrischen Speicher, die im Endenergiebedarf (1) enthalten und relevant für die Berechnung des PV-Ertrags nach DIN V 18599-9 sind (auch für NWG relevant), können individuell entsprechend Betriebszeiten für die Berechnung des Eigenverbrauchs im Energieberater (3) eingestellt werden.

Der monatliche PV-Stromertrag wird in Anlenung an DIN V 18599-9:2018-09 unter der Berücksichtigung des Standortes ensprechend der Strahlungsintänsität bestimmt und nicht aus der GEG-Berechnung (Referenzstandort Potsdam) des Energieberaters übernommen.


Berücksichtigung des Stromspeichers in einem Wohngebäude

Nach Abschnitt 20.10 der TFAQs der KfW kann die Nutzung des Batteriespeichers in einem Wohngebäude berücksichtig werden.

Die Angabe eines Stromspeichers bei der Berechnung des Eigenverbrauchs bewirkt einen deutlichen Anstieg des Eigennutzungsanteils des Stromverbrauchs.


Die Berechnung der Einspeisung nach der Gleichung 78 der DIN V 18599-9 verlangt einen nach Gleichung 77 ausgerechneten Eigenverbrauch. Nach dieser Gleichung (77) muss ein Korrekturfaktor für Batteriespeicher (Gleichung 84) berücksichtigt werden. Somit ist zwar die Berechnung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage ohne die Berücksichtigung des Batteriefaktors möglich, jedoch nicht die Berechnung der Einspeisung.

Das Verhältnis des Eigenverbrauchs zur Einspeisung ist für die Bilanzierung der PV-Anlage von größer Bedeutung.


Für die Berechnung der Einspeisung ist der ausgerechnete Eigenverbrauch unter Berücksichtigung des Batteriespeichers notwendig (DIN V 18599-9 Abschnitt 7.4 Gleichung 78).


Fehlermeldungen in Wohngebäude-Projekten

Die Einschränkungen, die durch eine Dimensionierung des PV-Generators und der Batterie entstehen, werden in Gleichung 84 DIN 18599-9 bei der Berechnung des Korrekturfaktors für die Batterie benutzt (DIN V 18599-9 Abschnitt 7.4).

Folgende Meldungen können gleichzeitig angezeigt werden. Für die korrekte Berechnung des Eigenverbrauchs und Ökobilanzierung müssen alle Fehler behoben werden.

Liegen die untengenannten Werte außerhalb des Gültigkeitsbereichs, ist nach DIN V 18599-9 eine Simulation durchzuführen. Dieses ist jedoch entsprechend der TFAQs nach Abschnitt 20.09 für die LCA-Berechnung nicht zulässig.

Die Bilanzierung in ECO-CAD wird mit den Grenzwerten weitergeführt.

Fehlermeldung wegen der Dimensionierung des PV-Generators

Die Fehlermeldung wird angezeigt, wenn die Dimensionierung der PV-Anlage nicht zu dem Strombedarf des Gebäudes passt.

Korrekturmöglichkeiten:

  • Im Energieberater überprüfen, ob alle im Gebäude benötigten Anlagen erfasst sind.
  • In HottCAD die Anzahl der PV-Module reduzieren beziehungsweise erhöhen. (PV-Anlage neu dimensionieren).
  • In HottCAD andere PV-Module auswählen. Dabei sind die Herstellerdaten zur Peak-Leistung bei Norm-Prüfbedingungen am Anfang der Lebensdauer von Bedeutung.

Fehlermeldung wegen der Dimensionierung des Stromspeichers

Die Fehlermeldung tritt auf, wenn der Stromspeicher überdimensioniert ist. Eine Überdimensionierung des Stromspeichers hat keinen Einfluss auf die Berechnung des Eigenverbrauchs. In diesem Fall wird mit einem maximalen Verhältnis von Batteriekapazität zu Strombedarf von 2 kWh/(MWh/a)) gerechnet.
Die Batterie wird jedoch nach ihrer Kapazität bilanziert. Somit steigen die Emissionen und die graue Energie bei der Herstellung, dem Austausch und der Entsorgung.

Korrekturmöglichkeit:

  • Die Kapazität des Stromspeichers reduzieren.



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