Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise nicht erneuerbare Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Dazu muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden.
Allerdings unterscheidet sich der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes für die Ökobilanzierung von dem Endenergiebedarf des Referenzgebäudes in der Berechnung nach GEG. (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).
Diese Abweichungen und die Ermittlung des Endenergiebedarfs des Referenzgebäudes für die QNG Berechnung werden hier beschrieben.
Mit Version 2.6.3 erfolgt diese Berechnung und die Übergabe automatisch in ECO-CAD. Die untenstehende Anleitung dient der Transparenz und der besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.