Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar (https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/QNG-BEG/QNG_Handbuch_Anlage3_Anhang3212_LCA_Anforderungswert_Nichtwohngeb%C3%A4ude.pdf).
Im Folgenden wird beschrieben, wie diese Randbedingungen im Energieberater eingestellt und die benötigten Ergebnisse ausgelesen werden können.