Oft werden bei der Betrachtung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor nur die Emissionen im Laufenden Betrieb betrachtet, also die Emissionen durch Heizung, Kühlung, Haushaltsstrom etc. Dabei wird allerdings die graue Energie, welche zum Beispiel für die Herstellung und Beseitigung der Baumaterialien benötigt wird, sowie die dadurch anfallenden CO2 Emissionen ignoriert. Je besser der energetische Standard der Gebäude, desto wichtiger ist diese graue Energie allerdings im Verhältnis. Bei einer Lebenszyklusanalyse werden die einzelnen Komponenten des Gebäudes von der Herstellung bis zur Entsorgung bzw. idealerweise bis zur Rückgewinnung der Rohstoffe betrachtet, um alle Umweltwirkungen im Gebäudelebenszyklus zu betrachten.
Bilanzierungsregeln
Die DIN EN 15978 ( DINEN15978.PDF ) bewertet die umweltbezogene Qualität von Gebäuden. Die Lebenszyklusphasen des Gebäudes werden gemäß EN 15804 aufgeteilt in die Herstellungsphase (A1-A3), die Errichtungsphase (A4-A5), die Nutzungsphase (B1-B7) sowie die Entsorgungsphase (C1-C4). Das Recyclingpotential (D) umfasst alle Auswirkungen außerhalb des Gebäudezyklus, die einen Teil der Umweltbelastungen wiedergutmachen, etwa durch Recycling oder eingespeisten Strom. In der Ökobaudat werden bekannte Datensätze mit Umweltwirkungen der verschiedenen Phasen veröffentlicht, etwa Umweltproduktdeklarationen (EPD), die sich auf ein konkretes Produkt beziehen, oder generische Datensätze, die allgemeiner sind. Diese Phasen sind noch in einzelne Szenarien unterteilt. Für die Erstellung einer Ökobilanz nach BNB werden nicht alle dieser Phasen und Abschnitte betrachtet, sondern nur die im Diagramm unten farbig markierten.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG, https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/) ist Voraussetzung für bestimmte Förderungen im Rahmen des BEG (NH-Klasse). Es wird von Zertifizierungsstellen vergeben, die u.a. die Ökobilanz prüfen. Laut Anlage 3 darf ein Gebäude für QNG-PLUS maximal 28 kg CO2-Äqu./m²a Treibhausgasemissionen verursachen und für QNG-PREMIUM max. 20. Außerdem muss der Primärenergiebedarf nicht erneuerbar unter 96 kWh/m²a (PLUS) bzw. 64 (PREMIUM) liegen. Weitere Kriterien sind nachhaltige Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung und Barrierefreiheit.
Im Anhangdokument 3.1.1 (https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/QNG-BEG/QNG_GMS_311_Anlage_3_LCA_Bilanzregeln_Wohngeb%C3%A4ude_210625.pdf) sind die Bilanzierungsregeln definiert, nach denen die oben genannten Werte ermittelt werden. Den Materialien und Anlagen im Gebäude werden Ökobaudat-Einträge zugeordnet, von denen A1-A3 und C3-C4 verwendet werden. B4 (Austausch) wird anhand einer geeigneten Nutzungsdauer (https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/Nutzungsdauer_Bauteile/BNB_Nutzungsdauern_von_Bauteilen_2017-02-24.pdf) aus A1-A3 und C3-C4 ermittelt. Für B6 (Energieverbrauch im Betrieb) soll der Wärmebedarf nach GEG berechnet werden (mit Emissionsfaktoren für Brennstoffe aus der Ökobaudat), als Strombedarf wird eine flächenbezogene Pauschale angesetzt. Recycling und Stromeinspeisung (Modul D) gehen nicht in das Ergebnis und werden bloß informativ angegeben. Eine PV-Anlage verringert also nur durch weniger Strombezug das Endergebnis. Technische Anlagen werden teils über eine Sockelbetrag erfasst, die Anlagen zu Wärmeerzeugung, Lüftungsanlagen und Aufzüge werden zusätzlich als Ökobautdat-Einträge berücksichtigt.