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Mit der iSFP-Druckapplikation 2.3.0 steht das neue Datenblatt zur Qualitätssicherung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zur Verfügung.

Dieses Datenblatt muss ab dem 01.02.2023 verpflichtend mit eingegreicht werden.

Die Tabelle "U-Werte der thermischen Hülle im Ist-Zustand sowie nach Sanierung" ist ein Teil dieser Datenblätter. In dieser Auflistung sollen auch Bauteile aufgeführt werden, die bei der Sanierung neu zur thermischen Hülle hinzugekommen sind oder daraus weggefallen sind. Klassisches Beispiel hierfür wäre ein Dachausbau.

Durch Sanierung, z.B. Dachausbau, neu hinzugekomme Bauteile oder jetzt zur thermischen Hülle gehörende Bauteile haben für den Istzustand keinen U-Wert, aber für den Zielzustand - siehe Dachflächen.

Durch Sanierung wegfallende Bauteile oder jetzt nicht mehr zur thermischen Hüllfläche gehörende Bauteile haben einen U-Wert für den Istzustand, aber keinen U-Wert für den Zielzustand - siehe Oberste Geschossdecke.

Für die iSFP-Bauteiltabelle wird die Hüllflächentabelle der Varianten des Zielzustands(!) ausgewertet. Bauteile, die nach der Sanierung zur Hüllfläche gehören, müssen bereits im Ausgangszustand in der Hüllfläche erfasst sein, mit der Kennzeichnung "nicht zur Hüllfläche". Diese Information wird beim Anlegen der Varianten an die Hüllflächentabelle der Varianten übergeben. Entsprechend bei "wegfallenden" Bauteilen. Diese Bauteile müssen beim Anlegen der Varianten bereits im Ist-Zustand vorhanden sein. Im obigen Beispiel wäre also im Ausgangszustand die Oberste Geschossdecke als zur Hüllfläche gehörig erfasst. Die Dachflächen (und Giebelflächen) des unbeheizten Dachs wären in der Hüllflächentabelle ebenfalls erfasst, aber mit der Eigenschaft "nicht zur Hüllfläche". Nach dem Anlegen der Varianten (bzw. Varianten von Varianten beim Sanierungsfahrplan) würde man dann diese Bauteile entsprechend umdefinieren, Dach- und Giebelflächen zur Hüllfläche, Oberste Geschossfläche nicht zur Hüllfläche.

Bei Projekten, für die die einfachen Gebäudeerfassung verwendet wird, können neu hinzugekommene oder weggefallene Bauteile nicht explizit ausgegeben werden.


Über die "Einstellungen", kann die Ausgabe der Bauteile beeinflusst werden - Bauteilbezeichnung und Zusammenfassung gleicher Bauteile. Hierfür wird die Hüllflächentabelle der Varianten des Zielzustands(!) ausgewertet.


Bauteiltyp

Hier kann die Bezeichnung der Bauteile wie folgt gewählt werden:

  • Bauteiltyp : es wird der Bauteiltyp ausgegeben und nicht die hinterlegte Bezeichnung also z.B. Fenster Nord

Beispiel: bei Bauteiltyp wird nicht der Name (s. Beispiel "Einfachverglasung") der Hüllflächentabelle übernommen sondern der tatsächliche Typ "Fenster - Nord"

Hüllflächentabelle

  • Hüllflächentabelle: es wird die Bezeichnung des Bauteils ausgegeben, welches in der Hüllflächentabelle für das Bauteil hinterlegt wurde, also z.B. Einfachverglasung + die Ausrichtung "Nord"


Bauteilkatalog


  • Bauteilkatalog: Ist dem Bauteil für den Ist(!)-Zustand ein Schichtaufbau zugewiesen, so wird die Bezeichnung des Bauteils im Bauteilkatalog in der Tabelle ausgegeben. Ansonsten wird wie im obigen Fall auf die Bezeichnung aus der Hüllflächentabelle zugegriffen.




Datenblatt zur Qualitätssicherung

Mit der iSFP-Druckapplikation 2.3.0 steht das neue Datenblatt zur Qualitätssicherung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zur Verfügung.

Dieses Datenblatt ist zur Vorprüfung der einzureichenden Werte für die Energieberaterinnen und Energieberater und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA gedacht. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht erläutert werden. Es wird am Ende des Dokuments Umsetzungshilfe als zusätzliche Seiten ausgegeben und enthält eine tabellarische Zusammenstellung der erfassten Werte des Gebäudes und der Anlagentechnik.

Für Denkmalgeschützte Gebäude, gibt es innerhalb des Datenblatts keine eigenen Grenzwerte der Bauteile

Eingabewerte, die nach einer Plausibilitätsprüfung als unplausible erscheinen oder deren Anforderungen nicht eingehalten werden- z.B. Bauteile mit U-Werten größer als die GEG- oder BEG-Anforderungen - sind in der Vorschau in der Druckapplikation (nicht im eigentlichen pdf-Dokument) blau hinterlegt.

In diesen Punkten sollten Sie die Erfassung noch einmal kritisch prüfen. Sind die blau hinterlegten Eingaben korrekt, dann sollten Sie dies im Beratungsbericht entsprechend begründen bzw. erläutern, damit der Prüfer die Hintergründe nachvollziehen kann, z.B. dass aus bautechnischen Gründen ein Bauteil nicht stärker gedämmt werden kann.

Hinweis

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis von uns: Die Firma Hottgenroth hat keinerlei Einfluss auf diese Plausibilitätsprüfung oder die Einfärbung der Werte. Uns erreichen dazu sehr viele Kundenanfragen, daher möchten wir hier nochmals darauf hinweisen.


Die Datenblätter mit den wichtigsten Erfassungsdaten im Überblick stehen mit dem Update auch direkt in der Energieberater-Erfassung zur Verfügung. Die Plausibilitätsprüfung der Bauteil-U-Werte ist bereits umgesetzt. Die weiteren Plausibiliätsprüfungen zum iSFP hoffen wir in naher Zukunft ebenfalls programmintern anbieten zu können.

   

Mit der Version 2.3.0 müssen Sie Bestätigungen abgeben, dass Sie die folgenden drei Punkte durchgeführt haben:

    • Projekt- und Bilanz-Daten sind geprüfen
    • Sanierungsmaßnahmen wurden entsprechend "Bafa-Merkblatt" vorgeschlagen  (Das Merkblatt kann über den Button Merkblatt aufgerufen werden)
    • Abweichungen von diesen Anforderungen sind im iSFP-Bericht begründen

Dieses Datenblatt muss ab dem 01.02.2023 verpflichtend mit eingereicht werden.



Blau hinterlegte Werte

Das Datenblatt kennzeichnet Werte die nach Ansicht des BAFA außerhalb der allgemeinen typischen Beratungsergebnisse liegen bzw. weißt auf Werte hin, die ggf. eine Begründung im iSFP erfordern.


Dieses Datenblatt ist zur Vorprüfung der einzureichenden Werte für die Energieberaterinnen und Energieberater und als Teil der Prüfung der iSFPs beim BAFA gedacht. Es muss den Auftraggeberinnen und Auftraggebern nicht erläutert werden. Es wird am Ende des Dokuments Umsetzungshilfe als zusätzliche Seiten ausgegeben und enthält eine tabellarische Zusammenstellung der erfassten Werte des Gebäudes und der Anlagentechnik.

In diesen Punkten sollten Sie die Erfassung noch einmal kritisch prüfen. Sind die blau hinterlegten Eingaben korrekt, dann sollten Sie dies im Beratungsbericht entsprechend begründen bzw. erläutern, damit der Prüfer die Hintergründe nachvollziehen kann, z.B. dass aus bautechnischen Gründen ein Bauteil nicht stärker gedämmt werden kann.

U-Werte

U-Werte deren Anforderungen nicht GEG oder BEG Standard erreichen werden blau eingefärbt.

Wärmebrückenzuschlag

Ein Wärmebrückenzuschlag < 0,10 W/m²k wird blau eingefärbt, da hier die Konstruktionen nach DIN 4108 Beiblatt 2 sein müssen. Sollte der Wärmebrückenzuschlag detailliert berechnet worden sein, müssen die Berechnungsunterlagen mit angehangen werden.

Luftwechsel

Luftwechselrate

Eine Luftwechselrate von >0,7  wird ebenfalls blau markiert, Hintergrund ist, dass hier eine Luftdichtheit des Gebäudes vorliegt die relativ schlecht ist. Dies sollte nicht Ziel der Sanierung sein.


Es wird aber auch eine sehr gute Luftwechselrate blau markiert, sind die blau hinterlegten Eingaben korrekt, dann sollten Sie dies im Beratungsbericht entsprechend begründen bzw. erläutern, damit der Prüfer die Hintergründe nachvollziehen kann.

Luftdichtheitsklasse iSFP

Die Ausgabe der Luftdichtheitsklasse wird im Datenblatt ausgegenen. Diese Klassen sind nach DIN 18599-2:2018 Tabelle 7

Abweichende Angaben im Datenblatt zum Projekt gibt es bei der Eingabe des gemessenen n_50 Wertes, hier wird man automatisch in Klasse III eingeordnet s. Bild oben.

Beim Einsatz einer Raumlufttechnik wird man in Kategorie Ib eingeordnet.

Rolladenkästen

bei den BEG-Einzelmaßnahmen gibt es keine Anforderungen an Rollladenkästen.

Im GEG werden Rollladenkästen beim Referenzgebäude mit unter Außenwände gefasst.

Danach sollten die Anforderungen für Außenwände entsprechend auch für Rollladenkästen gelten.

Können Anforderungswerte nicht eingehalten werden, gibt es im iSFP extra die Option auszuwählen:

Ist dies aus bautechnischen, baurechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ist dies im Beratungsbericht zu begründen.

Auch mit Begründung bleibt das Feld weiterhin blau eingefärbt.

 

 

Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, senden Sie uns Ihr Anliegen gerne über das HilfeCenter

Wir sind zu den üblichen Geschäftszeiten für Sie erreichbar. Unsere Geschäftszeiten finden Sie hier: Startseite


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