Seit dem 21.10.2021 gelten die neuen BEG-Förderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude, die am 18.10.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden.
Die Anforderungen an die Efffizienzhaus-Stufen für Wohngebäude und die Effizienzgebäude-Stufen für Nichtwohngebäude gelten unverändert. Die Änderungen betreffen die Definition von Gebäude- bzw. Wärmenetzen und die Anrechnung von unvermeidbarer Abwärme, genutzt über technische Systeme, für die EE-Klasse. Sobald es zur Nutzung von Abwärme genauere Erläuterungen gibt, werden wir die Änderungen im Energieberater umsetzten.
Eine zeitnahe Aktualisierung der Liste der technischen FAQ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist geplant.