PV Anrechnung
...
...
Hinweis | ||
---|---|---|
| ||
Anzeige der EE-Klasse im Programm Bei Neubau-Projekten nach GEG 2023 wird die EE-Klasse |
...
In der DIN 18599 lassen sich die Daten aus der PV-Berechnung übernehmen. Wichtig ist, dass dafür der Haken für §23 Abs. 4 gesetzt ist:
nicht angezeigt, weil hier die EE-Klasse nicht extra gefördert wird. Bei Bestands-Projekten ab GEG 2023 wird die EE-Klasse angezeigt, hier gibt es weiterhin eine Extra-Förderung für die EE-Klasse. |
Damit die EE-Klasse für Bestandsprojekte ab GEG 2023 angezeigt wird, ist eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich.
Damit diese angerechnet wird, sind diese Haken Standardmäßig gesetzt.
Wenn beide Optionen angehakt sind, wird die EE-Klasse (sofern erfüllt) angezeigt.
Hinweis |
---|
Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. |
Bilanzierungsvorschriften
...
Auszug- |
---|
...
Seite einschließen |
---|
...
|