Versionen im Vergleich

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Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise nicht erneuerbare Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Dazu muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden.

Warnung
Allerdings unterscheidet sich der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes für die Ökobilanzierung von dem Endenergiebedarf des Referenzgebäudes in der Berechnung nach GEG.  (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).

Diese Abweichungen und die Ermittlung des Endenergiebedarfs des Referenzgebäudes für die QNG Berechnung werden hier beschrieben.

Hinweis
Mit Version 2.6.3 erfolgt diese Berechnung und die Übergabe automatisch in ECO-CAD. Die untenstehende Anleitung dient der Transparenz und der besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.


Anpassung der Nutzung der Zonen

Die Zonen für das Referenzgebäude sind nach Tabelle 11 der QNG Richtlinien zu konditionieren. Es sind also alle Zonen beheizt und beleuchtet. Die Zonen Rechenzentrum, Hörsaal und Fitness weisen auch einen Kältebedarf auf. Dabei darf keine andere Zone einen Kältebedarf aufweisen, selbst wenn das im realen Gebäude der Fall ist. 

Die meisten Räume sind an eine Lüftungsanlage angeschlossen, teilweise deckt diese allerdings nur 50% des Bedarfs. Auch das muss in den Nutzungsprofilen angepasst werden.

Konditionierung der Zonen im Energieberater

Im Energieberater kann unter Zonen (1) → Zonenverwaltung (2) anhand der farbigen Kästchen (3) überprüft werden, dass die Konditionierung entsprechend Tabelle 11 korrekt erfolgt ist. Dort kann die Konditionierung der einzelnen Zonen auch angepasst werden. (4)

Hinweis
Es ist sinnvoll, für die Einstellung dieser Konditionierung eine Variante anzulegen, damit die Berechnung des realen Gebäudes mit der tatsächlichen Konditionierung unabhängig davon durchgeführt werden kann.


Auslesen des Strombedarfs des GEG-Referenzgebäudes

Für die Ermittlung des Strombedarfs des Referenzgebäudes muss man nun im Energieberater im Tab "Diagramme" (1) auf "zum Diagramm-Generator" (2) klicken. Unten dann GEG-Referenzgebäude auswählen (3), eine Zone auswählen (4) und bei Energieart "Endenergieträger" auswählen (5).

Handelt es sich um eine der Zonen

  • Einzelbüro
  • Gruppenbüro
  • Großraumbüro oder
  • Klassenzimmer

muss nun der Anteil der Lüftung (6) halbiert und zu den anderen Werten aufaddiert werden, um den Gesamtstrombedarf der Zone zu erhalten. Bei den anderen Zonen kann direkt der Gesamtbedarf an Strom (7) übernommen werden.

So muss der Strombedarf der einzelnen Zonen ermittelt und zum Gesamtstrombedarf des Gebäudes aufaddiert werden. Dieser kann dann in ECO-CAD eingegeben werden.

Hinweis
Achtung: Dies ist erst ab Version 11.6.4 im Energieberater möglich.


Info

In einer zukünftigen Version von ECO-CAD wird diese Übernahme automatisch erfolgen.


Auslesen des Endenergiebedarfs von Erdgas des GEG-Referenzgebäudes

Das Auslesen des Endenergiebedarfs an Erdgas des Referenzgebäudes erfolgt auf ähnliche Weise. Im Tab "Diagramme" (1) bei "Diagramm-Generator" (2) bleiben. Unten ebenfalls bei dem GEG-Referenzgebäude bleiben (3), aber dann rechts oben auf das Gebäude umschalten (4). Nun wieder bei Energieart "Endenergieträger auswählen (5). Hier wird nun die Endenergie in kWh für Erdgas (6) dargestellt. Diese kann direkt übernommen werden.

Hinweis
Achtung: Dies ist erst ab Version 11.6.4 im Energieberater möglich.


Info

In einer zukünftigen Version von ECO-CAD wird diese Übernahme automatisch erfolgen.


LCA - Referenzgebäude für ECO-CAD

Die aus dem Energieberater ermittelten Daten für Erdgas und Strom (8) werden in ECO-CAD im Bereich Referenzgebäude übernommen.

Info

Bitte beachten Sie, dass für LCA-Referenzgebäude aus ECO-CAD das GEG-Referenzgebäude mit angepassten Nutzungsprofile nach QNG bewertet werden muss.


Die Leistung der PV-Anlage (9) des LCA-Referenzgebäudes wird gemäß Formel aus den QNG-Bilanzierungsregeln ermittelt:

(Dachaufsichtsfläche • 0,5) / 5,5


Der PV-Ertrag des Referenzgebäudes (10) wird anhand dieser Peakleistung nach DIN18599-9 berechnet. Die Neigung wird dabei mit 0° angenommen. Die Einstrahlung des Standorts wird bei der Berechnung unmittelbar berücksichtigt.

Warnung

Bei den NWG-Projekten soll bei der Projekt-Adresse mindestens die Postleitzahl angegeben werden.


Die Berechnung des PV-Ertrags nach DIN 18599-9 ist seit dem 01.08.2023 verpflichtend, und ist nötig, um den Eigenverbrauch von PV-Strom zu ermitteln (pauschal 40% der Erzeugung, begrenzt auf den Strombedarf). Um diese Reduktion des Netzstrombezugs des Referenzgebäudes auszugleichen, ist es empfehlenswert, ebenfalls eine PV-Anlage vorzusehen.

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