Hinweis | ||
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Anzeige der EE-Klasse im Programm Bei Neubau-Projekten nach GEG 2023 wird die EE-Klasse nicht mehr angezeigt angezeigt, weil hier die EE-Klasse nicht extra gefördert wird. Bei Bestands-Projekten nach ab GEG 2023 wird die EE-Klasse angezeigt, hier gibt es weiterhin eine Extra-Förderung für die EE-Klasse. |
PV Anrechnung
Für Damit die EE-Klasse müssen derzeit PV-Erträge manuell ergänzt werden. Dies kann im Ausdruck "Erneuerbare Energien - DIN-Formblatt" an folgender Stelle getan werden:
In der DIN 18599 lassen sich die Daten aus der PV-Berechnung übernehmen. Wichtig ist, dass dafür der Haken für §23 Abs. 4 gesetzt ist:
Die monatliche Ertragsberechnung ist derzeit nur für Berechnungen nach DIN 18599 verfügbarfür Bestandsprojekte ab GEG 2023 angezeigt wird, ist eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich.
Damit diese angerechnet wird, sind diese Haken Standardmäßig gesetzt.
Wenn beide Optionen angehakt sind, wird die EE-Klasse (sofern erfüllt) angezeigt.
Hinweis |
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Bitte beachten Sie außerdem, dass an flüssige Biomasse, Wärme- und Kälterückgewinnung sowie regenerative Kälteerzeugung keine Anforderung seitens des BEG besteht. Diese Daten fließen somit nicht in die Berechnung der EE-Klasse mit ein. D.h. es werden nur die Nutzungen erneuerbarer Energien nach GEG §§ 35 - 38 sowie §§ 40 und 44 für Wohngebäude und nach GEG §§ 35 - 38, 40, 41 und 44 für Nichtwohngebäude berücksichtigt. |
Bilanzierungsvorschriften
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