Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise nicht erneuerbare Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Dazu muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden.
Warnung |
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Allerdings unterscheidet sich der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes für die Ökobilanzierung von dem Endenergiebedarf des Referenzgebäudes in der Berechnung nach GEG. (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude). |
Diese Abweichungen und die Ermittlung des Endenergiebedarfs des Referenzgebäudes für die QNG Berechnung werden hier beschrieben.
Hinweis |
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Mit Version 2.6.3 erfolgt diese Berechnung und die Übergabe automatisch in ECO-CAD. Die untenstehende Anleitung dient der Transparenz und der besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. |