Für die Berechnung des Anforderungswertes wird, abweichend von der Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ,nicht ein fester Wert angegebenist der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar (https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/QNG-BEG/QNG_Handbuch_Anlage3_Anhang3212_LCA_Anforderungswert_Nichtwohngeb%C3%A4ude.pdf).
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Im Folgenden wird beschrieben, wie diese Randbedingungen im Energieberater eingestellt und die benötigten Ergebnisse ausgelesen werden können. |