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Gemäß DIN 18599-1:2018 Anhang A.5 Sonderfälle

Bei der energetischen Bewertung nach DIN 18599 kann der Fall eintreten, dass sich innerhalb oder in räumlicher Nähe der Gebäude technische Anlagen befinden, für die keine Rechenregeln in der Norm existieren, die jedoch zur Wärme- und/oder Kälteversorgung beitragen.

Dazu gehören:

  • Nutzung von (industrieller) Prozessabwärme innerhalb einer Zone zur Beheizung einer anderen Zone;
  • Erwärmung oder Vorwärmung von Trinkwarmwasser aus Abwärmeströmen;
  • gekoppelte Wärme-Kälte-Verschiebung innerhalb eines Gebäudes.


Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen über externe Wärmenetze ist hierbei nicht gemeint; diese ist mit dem Ansatz nach DIN 18599-1:2018 A.4 über den Primärenergiefaktor oder das CO2-Äquivalent energetisch bewertbar.


Es sind primärenergetisch alle Energieaufwendungen zu berücksichtigen, die nur aufgrund der Wärme- und/oder Kälteerzeugung (zusätzlich) auftreten, einschließlich des (Mehr-)Aufwandes an Hilfsenergie. Die Randdaten der Berechnung des Systemprimärenergiefaktors sind transparent offen zu legen.

Die Bilanzierung von Abwärme wird innerhalb der Energiebilanz nach DIN 18599 als Nah- und Fernwärme bzw. Fernkälte bewertet.

Hott-Tipp

Der Primärenergiefaktor ist im Falle von Abwärme auf 0 zu setzen.

Im Energieberater ist es hierzu möglich im Bereich der Anlagentechnik den Erzeuger auf Nah-/Fernwärme → im nächsten Schritt wird dann der Primärenergiefaktor in den Brennstoffdaten angepasst.

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