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Versionsnummer: 3.10

Datum der letzten Änderung: 13.09.2021





Version 3.0.0.21 vom 13.09.2021

Anpassung des Berichts "Anforderungen" an GEG / BEG

Ende des Jahrer 2020 hat das Gesamtenergiegestz (GEG) die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2014/2016 abgelöst. Mit dieser Anpassung wurden auch einige Anforderungen an die U-Werte geändert. Diese wurden in die aktuelle U-Therm-Version eingepfegt. Beim Ausdruck "U-Wert-Anforderungen" wurden die beiden neuen Rubriken "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen >= 19°C" und "Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020, Innentemperaturen von 12 bis 19°C" ergänzt:

Ist einer dieser Punkte ausgewählt, so finden Sie in den jeweiligen Auswahlboxen jetzt die Bauteilbeschreibungen gemäß der Tabelle "Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden" aus Anlage 7 GEG.


Ergänzend zum Gebäudeenergiegesetz gibt es seit Juni 2021 eine Neuauflage der KfW-Förderungen im Wohn- und Nichtwohnungsbau. Diese laufen jetzt neu unter dem neuen Namen "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)":

Auch hier wurden die Grenzwerte entsprechend der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)", veröffentlicht im Bundesgesetzblatt  angepasst

Anpassung des Berichts "Unternehmererklärung an GEG

Bla Bla Bla





Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

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