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Die Ermittlung des zusätzlichen thermischen Auftriebs-Differenzdrucks für Nutzungseinheiten basiert auf der mittleren Geschosshöhe von 2,75 m. Die daraus ermittelten Auslegungs-Differenzdrücke für den Standardfall liegen entsprechend der Norm im Bereich von 2 bis 8 Pa.

Raumhöhen kleiner 1,80 m bzw. über 3,80 m liegen außerhalb des Gültigkeitsbereiches der Norm!

Quelle: DIN 1946-6 Tab. 10 | DIN 1946-6 Tab.10
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