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Hier werden die im Gebäude verwendeten Anlagen zur Heizung, Kühlung und Lüftung sowie etwaige PV-Anlagen erfasst.

Auf der Karte vorgestellte Anlagenkomponenten können durch Klicken auf das entsprechende Anlagen-Bild hinzugefügt werden.

Es erscheint eine neue Karte mit den Eingabedaten der angeklickten Anlagenkomponente.


Die Karte Endenergiebedarfe wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar.

Hinzufügen bzw. Übernahme aus dem Energieberater

Bei vorheriger Berechnung des Projektes im Energieberater werden die nach der DIN 18599 ermittelten Endenergiebedarfe aufgeteilt nach Energieträger automatisch übernommen und dargestellt (1). Hier muss gegebenenfalls noch eine Zuordnung des EPD-Eintrags erfolgen.
Der Wert solcher Endenergien kann nur im Energieberater durch das Konfigurieren der Anlagen angepasst werden.

Die benutzerdefinierten Endenergien der Anlagen (2) können über “Endenergie“ (3) hinzugefügt werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine Zuordnung des EPDs und des Wertes erfolgen.

Die Endenergien aus Fernwärme und KWK (4) werden entweder ebenfalls aus dem Energieberater übernommen, oder über das “+” bei “Fernwärme / KWK“ (5) hinzugefügt.

Für den Fall, dass die Fernwärme aus mehreren verschiedenen Energieträgern besteht, können ab Version 2.11.0 mehrere verschiedene EPD-Einträge zu einer Fernwärme-Endenergie zugeordnet werden. Die Eingabe des prozentualen Anteils und eine EPD-Zuordnung sind für die Berücksichtigung der verschiedenen Energieträger bei der Bilanzierung notwendig.

grafik-20240503-114532.png

(Nichtwohngebäude-Endenergiebedarfe)

Endenergiebedarfe ohne EPD-Zuordnung werden bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt.

Nichtwohngebäude

Der Nutzerstrombedarf aus den DIN 18599-Zonen, die in der Gebäudeerfassung den Räumen zugewiesen sind, wird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.2 zur ANLAGE 3 gerechnet und als Summe über alle Zonen auf der Karte dargestellt.

Die Nutzerstrombedarfe der einzelnen Zonen sind im Bereich "LCA-Klassen" zu finden.

Wohngebäude

Der energetische Standard des Gebäudes sollte manuell ausgewählt werde. 


Der pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages wird automatisch ausgerechnet und dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie pro m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.

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Übenommener Energiebedarf aus dem Energieberater

Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann im Energieberater kontrolliert werden.

Im Bereich "Diagramme" sind die benötigten Endenergieen der Anlagenkomponente ausgegeben. Endenergien aus den Energieträger “Strom-Mix” und “Strom (Hilfsenergie)” werden in ECO-CAD als Summe übernommen.

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Screenshot aus dem Energieberater

Hinweis: Sofern Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile neben dem zu bewertenden Gebäude auch weitere Gebäude mit versorgen oder Energie an Dritte bereitstellen, sind die grauen Energien / grauen Emissionen der betroffenen Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile anteilig des Eigennutzungsanteils zu erfassen.

Nähere Details können Sie der Seite 14 des Anhangs 3.1.1 QNG-Regeln für Wohngebäude bzw. der Seite 17 des Anhangs 3.2.1.1 QNG-Regeln für Nichtwohngebäude entnehmen.

Anlagenkomponenten-Karten für Wärmeerzeugung, Lüftung und Klimatisierung

  • Die Anlagenkomponente können beliebig benannt werden (1).
  • Im Falle, dass es nur einen einzigen passenden EPD-Eintrag gibt oder die Bilanzierungsregeln nur eine einzige Zuordnung erlauben, ist dieser Eintrag nicht editierbar (2). Ansonsten kann die entsprechende Zuordnung durch das Klicken im Feld ausgewählt werden.
  • Editierbare EPD-Zuordnungen können wieder entfernt werden (3). Der "Weltkugel"-Knopf führt zur ÖKOBAUDAT-Internetseite mit dem entsprechenden EPD-Eintrag (auch wenn als Datenquelle die Rechenwerttabelle ausgewählt wurde).
  • Menge bzw. Leistung müssen angepasst werden (4), andernfalls wird die Anlage bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt.
  • Die Karten der Anlagenkomponenten können durch Klick auf den Entfernen-Knopf (5) gelöscht werden.
  • Die nicht natürlichen Kältemittel können bei der Bilanzierung berücksichtig werden (6).

Die Nutzungsdauern von Anlagenkomponenten sind nicht anpassbar. Diese bzw. die Anzahl der Austauschzyklen pro Betrachtungsperiode sind nach den QNG-Bilanzierungsregeln fest vorgegeben.




Die Karte für die PV-Anlage (1) ist ähnlich wie die Karten der anderen Anlagenkomponenten aufgebaut.

Die Fläche der PV-Anlage (2) kann seit der Version 2.6.0 aus HottCAD übernommen werden. Dazu muss die Einstellung "Anlage aus HottCAD übernehmen" aktiviert sein. 
Wird die PV-Anlage mit HottCAD erfasst und übernommen, werden die Felder Anlagenbezeichnung und Fläche (2) automatisch ausgefüllt.

Der Eigenverbrauch und die Einspeisung (3) sind für die Bilanzierung wichtig. Nur der Anteil der Bilanzwerte gemäß eigengenutztem Strom-/Wärmeanteil geht in die Bilanz des Gebäudes ein. Durch den Eigenverbrauch wird der gesamte Strombedarf des Gebäudes reduziert.

Wenn ein Stromspeicher Bestandteil der PV-Anlage ist, kann dieser im Bereich (4) angegeben werden. Falls keine Batterie vorhanden ist, kann die Kapazität der Batterie als "0" (Null) angegeben werden, somit wird der Stromspeicher nicht mitbilanziert.

Bei der Aktivierung der Übernahme der PV-Anlage aus HottCAD können sich die Ergebnisse der Berechnung ändern. Außerdem werden alle im Bereich "Anlagen" angelegte PV-Anlagen-Karten entfernt, da es ansonsten zu Dopplungen der Anlagen kommen könnte.
Hierbei müssen die Angaben zum Stromspeicher manuell übertragen werden.

Energieberater-Projekte

Sobald eine Berechnung im Energieberater erfolgt ist, wird der Eigenverbrauch und die Einspeisung anhand von monatlichen Stromenergiebedarfen aus den Daten des Energieberaters und vom Projektstandort automatisch entsprechend der TFAQ der KfW berechnet und können nicht mehr editiert werden.

Hierfür ist die Angabe der Objektadresse (im Bereich Projektdaten) für die Ermittlung der standortspezifischen Strahlungsdaten erforderlich.

Weitere berechnungsrelevante Daten, wie zum Beispiel Peakleistung bei Norm-Prüfbedingungen am Anfang der Lebensdauer der PV-Module, werden aus den Herstellerdaten übernommen.

Die Batteriekapazität (4) wird für die Berechnung des Eigenverbrauchs berücksichtigt, jedoch nicht aus Energieberater übernommen.


Weitere Informationen zum Thema PV-Eigenverbrauch und Stromertrag sind im FAQ-Bereich zu finden.

Reine ECO-CAD-Projekte

Die Eingaben zu Eigenverbrauch und Einspeisung (3) müssen entsprechend den TFAQs der KfW berechnet und eingetragen werden.  

Dabei ist zu beachten, dass entsprechend der TFAQs der KfW der PV-Ertrag anders berechnet wird als für das GEG bzw. BEG.

Daher weicht dieser Wert vom Wert des Eigenverbrauchs aus der GEG/BEG Berechnung, zum Beispiel im Energieberater, ab, weil unter anderem der Stromertrag standortabhängig berechnet werden muss.


Bei einem Nichtwohngebäude werden die Aufzüge auf einer speziellen Aufzugs-Karte erfasst.


Zusammen mit den stockwerkabhängigen und stockwerkunabhängigen Aufzugskomponenten wird bei einem Nichtwohngebäude der Energiebedarf für die Aufzüge mitbilanziert.

Dafür sind folgende Angaben notwendig

  • Energieeffizienzklasse des Aufzugs
  • Nennlast
  • Geschwindigkeit
  • Nutzungskategorie (können aus der nebenstenden Tabelle abgelesen werden)


Für das Anlegen von Aufzügen im Wohngebäude werden gleichzeitig zwei Sonstiges-Karten benötigt:

  • eine für die stockwerkunabhängige Grundkomponente, bei denen die Menge auf die Anzahl von Aufzügen im Gebäude bezogen wird
  • andere für die stockwerkabhängige Komponente. Die Menge bezieht sich dabei auf ein Stockwerk mit 3m Höhe.

Anlagenkomponenten wie Pufferspeicher, Schornsteine, Rohre für Wärmepumpen sowie Aufzugsanlagen im Wohngebäude können in der Karte Sonstiges angegeben werden. Die auswählbaren Komponenten sind in den Bilanzierungsregeln für QNG vorgegeben. Im Nichtwohngebäude gibt es für die Aufzüge eine eigene Karte, daher sind für Nichtwohngebäude auf der Karte "Sonstiges" nur Pufferspeicher, Schornsteine sowie Rohre für Wärmepumpen auswählbar.

Wohngebäude

Einige zur Anlage gehörigen Elemente werden durch einen pauschalen Sockelbetrag dargestellt und müssen nicht einzeln eingegeben werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Rohrleitungen, Kabel, Anschlussleitungen sowie Raumheizflächen.

Bei der Bilanzierung eines Wohngebäudes richtet sich der Wert des Sockelbetrags nach dem energetischen Standard des Gebäudes. Ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes größer als 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aus dem GEG, dann werden andere Werte zugrunde gelegt, als bei einem kleineren Primärenergiebedarf. Daher kann in der Karte "Pauschaler Strombedarf und Sockelbetrag" noch ausgewählt werden, in welche dieser Kategorien der energetische Standard des Gebäudes fällt.

Weitere Details können im Anhang 3.1.1 der Bilanzierungsregeln für nachhaltige Gebäude nachgelesen werden. Nebenstehend ist ein Auszug aus oben genanntem Dokument, welcher die Werte für den Sockelbetrag erläutert.

Nichtwohngebäude


Wie bei Wohngebäuden umfasst der Sockelbetrag bei Nichtwohngebäuden die Bauteile der KG 400, die in der rechtsaufgeführten Tabelle erwähnt sind.


Bei Nichtwohngebäuden ist der Sockelbetrag vom Anforderungsniveau abhängig.

Die Sockelbeiträge werden bei den Anlagen nicht angezeigt. Sie werden erst bei den Ergebnissen im Balken-Diagramm und im Ausdruck sichtbar.

Zentrale Dienste schließen Gebäudemanagementsysteme, Brandmeldeanlagen, Schließanlagen und Zugangskontrollsysteme und andere Schwachstromanlagen (SIA 380/4:2006 nach VDI 3807–4:2008) sowie Videoüberwachungssysteme ein.

Die Karte Zentrale Dienste beinhaltet zwei Bereiche

  • Schwachstromanlagen, bei denen für die Bilanzierung die Anzahl der Anlagen (ausgenommen Videoüberwachungsanlagen) angegeben werden soll. Der Energiebedarf ist von der Netto-Raumfläche des Gebäudes abhängig.
  • Videoüberwachungsanlagen, bei denen der Energiebedarf auf die überwachte Fläche bezogen ist.

Nach der QNG-Kältemittelanforderung sollen möglichst nur Anlagen verwendet werden, die natürliche Kältemittel verwenden. Das Treibhauspotential natürlicher Kältemittel wird laut den QNG-Berechnungsvorschriften vernachlässigt.

Davon Abweichend dürfen die Qualitätssiegel QNG-Plus oder QNG-Premium an Gebäude vergeben werden, deren Anlagen mit nicht-natürlichen Kältemitteln betrieben werden, sofern das Treibhauspotential der Kältemittel mit Hilfe der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, Anhang 3.3. zur Anlage 3 ermittelt wurde.

Eingabe und Berechnung von F-Gasen in ECO-CAD

Nicht-natürliche Kältemittel können sowohl bei Klimaanlagen, als auch bei Wärmepumpen angegeben werden. Zur Eingabe muss der Schieberegler "F-Gas eingeben" (1) aktiviert werden. Werden natürliche Kältemittel genutzt, muss der Regler deaktiviert werden.


Über den Bereich "Kältemittel" (2) kann das genutzte nicht-natürliche
Kältemittel, entsprechend der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase, ausgewählt werden. 


Die zur Berechnung benötigten Werte für Leckage- und Entsorgungsrate sowie die Austauschzyklen, sind für die entsprechenden Anlagetypen nach Anhangdokument 3.3 Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA Bilanzierungsregeln QNG definiert. Somit wird zur Bilanzierung der Anlagentyp benötigt. Die Auswahlmöglichkeit des Anlagetyps richten sich nach der Art der Anlagenkarte (Klimaanlage bzw. Wärmepumpe). 



Die Füllmenge muss in kg gemäß Herstellerangaben auf eine gerundete Nachkommastelle für alle Kältemittel eingegeben werden.



Erst, wenn die Felder "Kältemittel", "Anlagentyp" und "Füllmenge" gesetzt sind, kann das Kältemittel in der Bilanzierung berücksichtigt werden. 

Ergebnisdarstellung in ECO-CAD

Das Treibhauspotenzial der Kältemittel wird in den Ergebnissen für das Modul "Nutzung [B1]" dargestellt und wird in dem Gesamtergebnis berücksichtigt. Die Bilanzierung betrifft nicht die Ergebnisse des Primärenergiebedarfs.



Im Ausdruck werden die Eingaben sowie die einzelnen Schritte zur Berechnung des Treibhauspotentials dokumentiert.

Anhang: Auszug aus für die Berechnung wichtigen Dokumenten

Die Bestimmung des GWP-Wertes für das Kältemittel erfolgt gemäß IPCC 4th AR, 2007 oder Umweltbundesamt Fachbroschüre Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung, 2014, Tab. 1 und nicht nach ÖKOBAUDAT.
Dies ist zu berücksichtigen, da sich die Werte unterscheiden.

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