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Gemäß der Änderung der QNG-Bilanzierungsregeln vom 01.03.2023 ist es verpflichtend, die Rechenwerttabelle des BBSR als Grundlage der Berechnung zu nutzen. Diese ist bei neu angelegten Projekten standardmäßig selektiert.

Bei den Altprojekten ist die bisher benutzte Datenquelle (ÖKOBAUDAT) ausgewählt und kann in den Einstellungen auf die Rechenwerttabelle umgestellt werden.

Dabei ist zu beachten, dass von der Rechenwerttabelle nicht mehr unterstützte EPD-Zuordnungen ihre Gültigkeit verlieren und entfernt werden. Diese müssen händisch neu zugewiesen werden.



Die Auswahl des Grenzwertes für Treibhausgasemissionen betrifft nur die Wohngebäude.

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