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Änderung GEG/BEG zum 01.01.2023


Zum 01.01.2023 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG/BEG 2023 in Kraft. Änderungen gegenüber dem GEG/BEG 2020 sind:


      • Reduzierung des Neubauanforderungswert Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Referenzgebäudes für Wohn- und Nichtwohngebäude
      • PV-Anrechnung nur noch mit monatlichen Bilanzierung - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
      • Referenzgebäude WG - DIN-V 18599-10: 2018-09: nutzungsbedingter Mindestaußenluftwechsel nNutz0,50 h-1
      • Anpassung des in Anlage 5 des GEG geregelten vereinfachten Nachweisverfahrens für Wohngebäude (Modellgebäudeverfahren) und die Einführung eines Primärenergiefaktors für Strom zum Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen.
      • Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
      • Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein


Zu diesen Änderungen haben wir folgendes im Energieberater für Sie angepasst:


Für neue Projekte oder bei den EB-Optionen können jetzt die Randbedingungen GEG 2023 ausgewählt werden:   



Die Anforderungen der Grundbedingungen für das GEG 2023 können Sie jetzt wie bei der EnEV oder GEG Berechnung über das Drop-Down Menü anpassen


image2022-11-30_8-57-11.png



PV-Anrechnung, hier wird zukünftig nur noch mit der monatlichen Bilanzierung gerechnet - die vereinfachte PV-Berechnung entfällt
(Siehe auch Berücksichtigung PV-Anlagen GEG 2023)


Alle Effizienzhäuser müssen künftig Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein

dies bedeutet eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb darf nicht überschritten werden (Ausnahme ist Effizienzhaus Denkmal).


Anforderungen GEG 2023 ist auch im Energieausweis sichtbar:

GEG 2020                                                                                                                            GEG 2023













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