Seit diesem Jahr, auf Grund der neuen KÜO, wird für Sondereigentümer ebenfalls eine FSG (Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit) erzeugt.
Beispiel:
Wir haben zwei von drei Wohneinheiten die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte : 3x die Gebühr FSG
1x für die LGS selbst
2x für die beiden Sondereigentümer
Wie man hier sieht ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.
WICHTIG:
Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob eine leere Verknüpfung oder eine falsche Adresse hinterlegt ist.
Diese kann man über das blaue Pfeilicon entfernen: