Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf berechnet aus dem Endenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Daher muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden. (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).
Mit Version 2.6.3 erfolgt diese Berechnung und die Übergabe automatisch in ECO-CAD. Die untenstehende Anleitung dient der Transparenz und der besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebniss