Wohngebäude: Pauschaler Strombedarf
Die Karte wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar. Hier wird der pauschale Strombedarf sowie die Auswahl des energetischen Standards des Gebäudes für die Ermittelung des pauschalen Sockelbetrags dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der Energiebedarf der Nutzer mit 20 kWh Endenergie (Netzstrom)/m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.
Nichtwohngebäude: Beleuchtungsstrom
Während bei Wohngebäuden der Strombedarf durch Beleuchtung in der Pauschale enthalten ist, muss er bei Nichtwohngebäuden hier angegeben werden.
Der Nutzerstrom wird anhand der DIN18599-Zonen berechnet, die in HottCAD den Räumen zugewiesen sind. Der Bedarf an Kälte und Wärme wird später bei den zugehörigen Anlagenkomponenten erfasst (Hilfsenergie ist in den ÖKOBAUDAT-Datensätzen zur Nutzung inbegriffen).