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Frage

Sie möchten Ihr Formblatt erstellen und wissen nicht wie, bekommen die erledigten Arbeiten nicht im Formblatt angezeigt, oder die Adresse (Eigentümer/Verwalter stimmt nicht) (unten im Infobereich gehts weiter)?


Hinweise

Das Formblatt zieht sich seine Informationen aus der Fristenverwaltung (Hausakte) in Abhängigkeit  von den erfassten FSB Fristen. Daher ist es notwendig, dass die Fristen
entsprechend erfasst werden.
Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige um Ihr Formblatt problemlos erstellen zu können.


Lösung

Das elektronische Formblatt finden Sie im Bereich des Feuerstättenbescheides in der Hausakte. Die Liegenschaft muss als "Liegenschaft gehört nicht zum KBZ" gekennzeichnet sein.

Über den Button können Sie den bevollm. Bezirksschornsteinfeger hinterlegen, bzw. erfassen, falls noch keiner erfasst sein sollte.


Damit Kamin Futura die Arbeiten im Formblatt ausgeben kann, müssen diese zunächst erfasst werden. Das Erfassen der Fristen erfolgt über den Button . In der Erfassungsmaske der Fristen bekommen Sie eine Übersicht der Arbeiten und weitere Informationen.

  1. Hier wird Ihnen die Nummerierung der Arbeiten und deren Ausgabereihenfolge auf dem Formblatt angezeigt. Wie Sie im Screenshot sehen, sind alle Arbeiten mit "0" gekennzeichnet. Die korrekte Nummerierung entnehmen Sie dem Feuerstättenbescheid des BBSF und tragen diese in den entsprechenden Anlagen ein. 
     
    Für Schornsteine und Abgasleitungen etc. werden im Reiter auf der entsprechenden Anlage die Nummern eingetragen (identisch bei Verbindungsstücken):



    Für Feuerstätten (Messungen, Überprüfungen) wird die Nummerierung im Reiter  auf der Anlage im Messturnus erfasst:



  2. Hier wird Ihnen eine Übersicht der wiederkehrenden Arbeiten der Liegenschaft angezeigt.
  3. In diesem Bereich können Sie die Fristen der Arbeiten eintragen, falls nicht schon in der Hausakte, oder Anlage erfasst.
  4. In diesem Bereich erfassen Sie das Datum des Ihnen vorliegenden Feuerstättenbescheides, die Bescheid-Nr. und das Jahr der nächsten Feuerstättenschau.

    Das Jahr der nächsten Feuerstättenschau ist ausschlaggebend dafür, wie lange Ihre erfassten Fristen gültig sind
    Wird das Jahr auf das aktuelle Jahr gesetzt, sind die Fristen NUR bis Ende dieses Jahres gültig. Das bedeutet, dass im darauffolgenden Jahr erneut Fristen erfasst werden müssen. Daher  macht es Sinn, das Jahr der nächsten FSS 4 Jahre in die Zukunft zu legen (bzw. solange dieser FSB Gültigkeit hat).


Nachdem alle Daten erfasst wurden, sieht unsere Maske nun wie folgt aus. Sie können die Fristen erzeugen :

  • die Arbeiten sind nummeriert - entsprechend des Ihnen vorliegenden FSB
  • die Fristen der Arbeiten sind eingetragen
  • das Bescheid-Datum ist erfasst
  • die Bescheid-Nr. ist erfasst
  • das Jahr der nächsten FSS erfasst, sodass unsere Fristen nun bis 2023 gültig sind


Über den Button können Sie nun das Formblatt starten. Wie Sie sehen, wird noch nichts angezeigt, da noch keine Arbeiten erledigt sind:

In den markierten Bereichen können Sie innerhalb des Formblatts nach dem Arbeitszeitraum filtern, sich noch offne Arbeiten anzeigen lassen und über die Button individuell Zeilen in das Formblatt hinzufügen, oder entfernen.



Sofern alle Arbeiten erledigt sind, gibt das Formblatt die Arbeiten aus. Diese können noch editiert werden.





Informationen

Ihnen werden keine Arbeiten im Formblatt angezeigt, oder Sie haben Probleme mit den bereits erfassten Fristen?


  • Falls keine Arbeiten im Formblatt ausgegeben werden, Sie aber die Fristen bereits erfasst haben:
    Unter <Dienste - Reorganisation - Erledigungstermine in Fristenverwaltung eintragen> lassen sich Termine autom. nochmal bestätigen

  • Sind Ihre Fristen korrekt erfasst, dass das Jahr der nächsten FSS in der Zukunft liegt?
    Das Jahr der nächsten Feuerstättenschau ist ausschlaggebend dafür, wie lange Ihre erfassten Fristen gültig sind.
    Wird das Jahr auf z.B. 2020 gesetzt, sind die Fristen NUR bis Ende 2020 gültig. Das bedeutet, dass im darauffolgenden Jahr erneut Fristen erfasst werden müssen. Daher macht es Sinn, das Jahr der nächsten FSS 4 Jahre in die Zukunft zu legen (bzw. solange die der FSB Gültigkeit hat).

  • Sind die richtigen Fristen gewählt worden?
    Je nach dem kann es sein, dass Ihnen mehrere Fristen zur Auswahl angeboten werden. In nachfolgendem Beispiel macht es Sinn, da man sehen kann, wie die Fristen im Rhythmus der Feuerstättenschau erfasst wurden:



    Im nächsten Beispiel ist es unübersichtlich welche Fristen die Richtigen sind, da immer wieder Fristen mit dem gleichen Datum erfasst wurden. In der Regel sind die untersten Fristen immer die zuletzt erfassten Fristen, WENN das Datum identisch ist.


    Die einfachste Lösung ist, die alten Fristen zu löschen und anschließend die aktuellen Fristen neu zu erfassen.
    Um die Fristen zu löschen muss das Bescheiddatum mit der Frist übereinstimmen. Anschließend kann die Frist mit den Button entfernt werden.
    (Zum sauberen Erfassen der Fristen nutzen SIe bitte die Beschreibung von ganz oben.)



Die Adresse des Eigentümers oder Verwalter wird nicht korrekt ausgegeben?

Das Formblatt gibt autom. die Liegenschaftsadresse aus.

Sofern ein Verwalter erfasst ist, wird dieser IMMER auf dem Formblatt ausgegeben. Demnach wird die Eigentümeranschrift nur ausgegeben, wenn KEIN Verwalter in der Liegenschaft hinterlegt ist.

Die Zuordnung des Verwalters lässt sich wie im Bild zu sehen entfernen:


Es wird gar keine Adresse angezeigt

Unter Umständen kann es passieren, dass Ihnen im Formblatt gar keine Adresse angezeigt wird:

In diesem Fall hilft es ebenfalls zu kontrollieren, ob sich eine Zuordnung im Verwalter entfernen lässt.

Falls keine Zuordnung zu entfernen ist, ordnen Sie eine zuällige Adresse als Verwalter zu und entfernen die Zuordnung anschließend wieder (näheres zur Adressverwaltung finden Sie unter unserem FAQ EIntrag Adressverwaltung CIM Modul ).

Sollte danach weiterhin keine Adresse angezeigt werden, melden Sie sich bitte in unserer Hotline.

Kundenservice

Kundenservice

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Hotline

per E-Mail an: hotline@hottgenroth.de oder
per Telefon an: 0221 - 70 99 33 99.

Wir sind Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:30 Uhr
und Freitag von 08:00 - 14:30 Uhr für Sie erreichbar.


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