Mischnutzung eines Wohn- und Nichtwohngebäudes

LCA-Berechnung

In den technischen FAQs der KfW wird zwischen gemischt genutzten Wohngebäuden (Das Gebäude wird zu mehr als 50% der Gebäudenutzfläche zu Wohnzwecken genutzt) und gemischt genutzten Nichtwohngebäuden (Gebäude, die überwiegend zu Nichtwohnzwecken genutzt werden) unterschieden.

Ein gemischt genutztes Wohngebäude kann gemäß  Punkt 2.1.6 der ergänzenden Bestimmungen in Anlage 1 zum QNG-Handbuch entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude bewertet werden.

Bei der Bewertung als Wohngebäude ist für das Gesamtgebäude der LCA-Anforderungswert für Wohngebäude nach den LCA-Bilanzierungsregeln für Wohngebäude gemäß Anhangdokument 3.1.1 der Anlage 3 zum QNG-Handbuch  nachzuweisen.

Gemischt genutzte Nichtwohngebäude müssen hingegen in Ihrer Gesamtheit als Nichtwohngebäude bilanziert werden. Da es allerdings in Tabelle 12 des Anhangs 3.2.1.2 zur Anlage 3 des QNG noch keine Definition des Nutzungsprofils für die Zone "Wohnen" gibt, ist dies momentan in ECO-CAD noch nicht möglich. Ebenso ist es in ECO-CAD nicht möglich, gemischt genutzte Wohngebäude als Nichtwohngebäude zu bilanzieren.

GEG/BEG-Berechnung

Gemischt genutzte Gebäude müssen im Normalfall getrennt behandelt werden, siehe §106 des GEG sowie TFAQ der KfW 1.02.

KFN-Nachweis

Für die getrennt bilanzierten Gebäudeteile sind separate Anträge für den Wohngebäudeteil in den KfW-Programmen für Wohngebäude und für den Nichtwohngebäudeteil in den KfW-Programmen für Nichtwohngebäude jeweils auf Basis einer QNG-Zertifizierung für das Gesamtgebäude zu stellen. (siehe auch TFAQ 17.06)

Der Nachweis der EH/EG-Klasse ist dementsprechend wie gewohnt für beide Gebäudeteile separat zu führen.

Da die Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Berechnung für den Wohngebäude-Anteil und den Nichtwohngebäude-Anteil getrennt durchgeführt werden muss, kann eine automatische Übernahme der Daten für die LCA-Berechnung nicht erfolgen.



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