fRSI Grenzwert > 12,5 statt 12,6 lt. DIN

Die in PSI-Therm hinterlegte scheinbare Konstante der fRSI Grenzwert Temperatur (siehe Bild), wird mit 12.5°C angegeben.

(Anzeige Mindestwärmeschutz, Grenzwert für fRSI). Nach DIN 4108-2 (2013-02) 6.2.1 ist eine Oberflächentemperatur von min. 12,6°C einzuhalten.

Im Psi-Therm ist der Grenzwert keine Konstante. Der Nachweis wird nach DIN EN 10211|2008, Gleichung (29) geführt.
Wenn man die Gleichung nach T umstellt und die Klimadaten von Ti=20° und Te=-5° ansetzt ist der Grenzwert 12.5°.

Die Grenze ist mit >= 0.7 definiert und gleichzeitig mit 12.6. Das geht mathematisch nicht.
Bei = 0.7 ergibt sich ein Rechenwert von 12.5, bei > 0.7 ein Wert von 12.6.

Beispielrechnung:

Außentemperatur:       -5°C
Innentemperatur:         20°C
Temperaturdifferenz:   25K

Grenztemperatur = -5 + (25K * 0.70) = 12.50°C
Grenztemperatur = -5 + (25K * 0.71) = 12.75°C

Die Angabe in PSI-Therm ist somit korrekt, da damit der überwiegende Teilder möglichen Fälle abgedeckt wird.





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