Umstellung des Berechnungsverfahrens von EnEV -> GEG

Wenn der Energieausweis nach 10 Jahren erneut ausgestellt werden soll auf Basis aktueller Gesetzesgrundlage oder Sie die Berechnung von EnEV auf GEG umstellen möchten, ist es notwendig dies im Projekt umzustellen werden.

Dies ist im geöffneten Projekt über den Reiter Ergebnisse → Übersicht / Ausgabe und der Schaltfläche EnEV möglich. Im oberen Bild sehen Sie die im Projekt eingestellten Anforderungen. Diese können dann auf die aktuelle Verordnung umgestellt werden, und es kann z.B. ein neuer Ausweis erstellt werden. Auch die nachträgliche Änderung der Anforderung von EnEV auf GEG ist hier möglich.


Sollten Sie das Projekt noch in der Energieberater Version 8 gespeichert haben, ist es notwendig das Projekt in die aktuelle Version zu übernehmen. Wie dies vorgenommen werden kann erfahren Sie hier

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es im Bereich DIN 18599 nicht möglich ist, ein bereits angelegtes Projekt nach GEG (18599:2018) zurück in die EnEV Berechnung (DIN 18599:2011) zu ändern.


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