Gebäudeprofi 7.0
Versionsnummer: 7.0
Datum der letzten Änderung: 27.02.2024
Version 7.0.0 vom 26.02.2024
OIB-Richtlinie 6 von Mai 2023
Mit dieser Gebäudeprofi-Version werden erstmal die Neuerungen und Änderungen ausgeliefert, die die OIB-Richtlinie 6 von 2023 betreffen.
Hinweis:Voraussichtlich Anfang März wird Wien als erstes Bundesland die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 6 von 2023 in Landesrecht übernehmen. Wann die anderen Bundesländer folgen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Nachweise über die Einhaltung des Energiebedarfs sind also - bis zu entsprechenden Änderungen der Landes-Baurechtsverordungen - in den meisten Bundesländern noch nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 (Salzburg nach der Richtlinie von 2015) zu führen. Achten Sie also bitte beim Anlegen darauf, für welches Bundesland Sie den Energieausweis erstellen wollen und welche OIB-Richtlinie 6 dort aktuell gilt. Sollte in einem Bundesland die OIB-Richtline 6 von 2023 als Rechtsvorschrift in Kraft treten, dann informieren Sie sich bitte, ob ein Update des Gebäudeprofis vorliegt, in dem ggf. noch landesspezifische Änderungen eingearbeitet sind. |
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Die Änderungen von OIB-Richtlinie 6 von 2019 zu der von 2023 sind eher gering und betreffen vor allem die Anforderung an Energiekennzahlen beim Nachweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor. Beim Nachweisverfahren über den Endenergiebedarf entsprechen die aktuellen Anforderungen denen der OIB-Richtlinie von 2019 ab Jänner 2021.
Kleinere Normanpassungen gab es vor allem in der ÖNORM H 5056-1 ("Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Teil1: Heiztechnikenergiebedarf"). Hier wurden beispielsweise neue Altersklassen für Kessel und Wärmepumpen mit entsprechenden Defaultwerten eingeführt.
Die Neuanlage eines Projekts nach OIB-Richtlinie 6 von 2023 erfolgt wie gewohnt im Dialog "neues Projekt":
Kleinere Änderungen gibt es auch im Energieausweis. Hier wird jetzt zum Beispiel in Anlegung an den "Nationalen Plan" bei den Angaben zum Referenzklima der Primärenergiebedarf für Heizung + Warmwasser ausgegeben:
Die neue OIB-Richtlinie 6 sowie den zugehörigen Leitfaden und die Erläuterungen können Sie im Gebäudeprofi über den Menüpunkt "Hilfe" aufrufen. Weitere Informationen zu den OIB-Richtlinien, z.B. welche Richtlinie aktuell in welchem Bundesland gilt, erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) unter https://www.oib.or.at.
WUKSEA - Upload-Schnittstelle 7
Mit Einführung der OIB-Richtlinie 6 von 2023 in Wien wird die WUKSEA-Schnittstelle entsprechen angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die neuen Anforderungswerte sowie Standortdaten für die Statistik Austria.
Bei der Gelegenheit wurde die Registerkarte "Standort / Ersteller" ein wenig umgestaltet. Bisher wurden die vorhandenen Zonen an einem Gebäudestandort als aufklappbare Auswahlbox im Bereich "Standort" dargestellt, wodurch leicht übersehen werden konnte, welche Zonen bereits vorhanden sind. Dadurch wurden Zonen doppelt angelegt. Jetzt gibt es auf der Registerkarte einen eigenen Abschnitt "Zonen", in dem die bereits vorhandenen Zonen übersichtlicher in einer Liste dargestellt werden:
An der Art der Bedienung hat sich nichts geändert. Soll also ein Ausweis für eine vorhandene Zone (erneut) hochgeladen werden, so ist diese in der Liste auszuwählen. Sollen die Energieausweisdaten einer neuen Zone an WUKSEA übergeben werden, so wählt man in der Liste den Punkt "- neue Zone -". In diesem Fall ist dann unter "Zonenbeschreibung" ein aussagekräftiger Name für die neue Zone anzugeben.
Piktogramme im Beratungsprotokoll Sanierungskonzept
Bei veralteten Heizungssystemen (Kohleöfen usw.) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen wurde fälschlicherweise in der Kurzzusammenfassung der Anlagentechnik mittels Piktogrammen der "Scheitholzkessel" ausgegeben. Dies wurde jetzt korrigiert. Liegen keine Piktogramme für eine Anlagenart vor, so wird dieses jetzt weggelassen. In den Maßnahmen (Seite 2) und den Detailangaben ("Technische Beschreibung", Seite 5) war und ist die Angabe des Heizungssystems korrekt.
Um die Art des Kessels näher zu spezifizieren, wurden im Ausdruck bei den Maßnahmen sowie in der Technischen Beschreibung die Angabe der Raumwärmebereitstellung geändert. Statt bisher "Gaskessel" steht dort jetzt z.B. "NT-Kessel, Gas" oder statt nur "Pelletsheizung" heißt es jetzt beispielsweise "BW-Festbrennstoffkessel, auto, Pellets".
Kleinänderungen
- Vom Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Zentrale Baudienste wurden wir gebeten, dass beim ZEUS-Upload der Energieausweis-Typ (d.h. Neubau, Bestand usw.) von unserer Software vorbelegt werden kann. Diese Eingabe kann entsprechend jetzt auf der Registerkarte "Energieausweis gesetzt werden:
Hinweis
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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