Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Allgemein

Die fachmännische Durchführung eines hydraulischen Abgleichs ist Voraussetzung für die Antragstellung auf staatliche Förderung. Mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Weiterführende Links:

Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs

In Optimus haben Sie die Möglichkeit die notwendigen Formulare direkt aus der Anwendung heraus zu drucken. Sie können entscheiden, ob die Formulare leer sind und später ausgefüllt werden, oder ob Ihre erfassten und berechneten Daten direkt in die Ausdrucke aufgenommen werden.

Das Menü zum Drucken der Formulare finden Sie unter Datei → Drucken → Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die dort zur Verfügung stehende Auswahl ersetzt die Menü Einträge KfW und BAFA aus den älteren Programmversionen.


Neben dem direkten Drucken können Sie die Unterlagen als PDF Datei speichern oder zur weiteren Bearbeitung als Microsoft Word Dokument exportieren.

Folgende Ausdrucke für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen Ihnen zur Verfügung.

Einzelmaßnahme (BEG EM)

Zur Förderung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden durch das BAFA (BEG EM). Seit 01.01.2021 sind Zuschüsse für die Förderung von Einzelmaßnahmen wie den Einbau einer neuen Heizung oder Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Bestand (BEG EM) über die BAFA abrufbar. Bitte nutzen Sie zu diesen Zwecken das Formular Einzelmaßnahme.


  • Ausdruck
  • Bestätigung (leer)
  • Bestätigung (mit Daten)

Effizienzhaus Wohngebäude (BEG WG)

Für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses beziehungsweise die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus steht Ihnen ab dem 01.07.2021 ein separates Formular zur Verfügung (hydraulischer Abgleich nach Verfahren B).

Wichtig

Die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS)“ laufen noch bis zum 30.06.2021! Bitte nutzen Sie bis zum 30.06.2021 das Formular Effizienzhaus von 2018. Bitte beachten Sie außerdem: Auch nach dem 30.06.2021 müssen Sie für laufende Baumaßnahmen noch dieses Formular (Stand April 2018) ausfüllen.

  • Ausdruck
  • Bestätigung (leer)
  • Bestätigung (mit Daten)
  • Ausdruck für laufende Maßnahmen, Formular von 2018
  • Bestätigung für laufende Maßnahmen, Formular von 2018 (leer)
  • Bestätigung für laufende Maßnahmen, Formular von 2018 (mit Daten)

Effizienzhaus Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Für alle Gebäude mit Ausnahme von Wohngebäuden zu verwenden.

Wichtig

Bitte nutzen Sie bis zum 30.06.2021 das Formular Nichtwohngebäude von 2018. Bitte beachten Sie außerdem: Auch nach dem 30.06.2021 müssen Sie für laufende Baumaßnahmen noch das herkömmliche Formular (Stand April 2018) ausfüllen.

  • Ausdruck
  • Bestätigung (leer)
  • Bestätigung (mit Daten)
  • Ausdruck für laufende Maßnahmen, Formular von 2018
  • Bestätigung für laufende Maßnahmen, Formular von 2018 (leer)
  • Bestätigung für laufende Maßnahmen, Formular von 2018 (mit Daten)