Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 89 Nächste Version anzeigen »

Versionsnummer: 12.2

Datum der letzten Änderung:  





12.2.4 - Vorschau


  • Projektverwaltung - Anzeige DIBt-Registriernummer

Bei Änderung der DIBt-Registriernummer für den Energieausweis wird die Anzeige in der Projektverwaltung aktualisiert.


  • iSFP Fotoverwaltung

Zusätzlich zu Fotos im JPG-Format werden jetzt auch Fotos im PNG-, GIF- und BMP-Format in der iSFP-Fotoverwaltung angezeigt.


  • Neues Projekt anlegen

Neu angelegte Projekte werden jetzt automatisch als Projekte nach GEG 2024 angelegt.


  • Versionen

Version mit aktualisiertem Framework 5.4.4 / 5.4.1, Datenmodell 5.4.1, allgemeine Ressourcen 5.4, ProjectImExporter 5.4.2 und IBP-Kernel-Version 4.99.633.




12.2.3 vom

Aufruf iSFP-Druckapplikation

Die iSFP-Druckapplikation wurde aktualisiert und der Sanierungsfahrplan lässt sich jetzt wieder ausgeben. Für Projekte nach GEG 2024 wird im Ausdruck die Rechtsgrundlage "GEG 2024" korrekt angezeigt.




12.2.2 vom

  • Aufruf iSFP-Druckapplikation 2.4.2.2

Bei der iSFP-Druckapplikation 2.4.2 können beim Ausdruck Problem auftreten. Deshalb haben wir die iSFP-Druckapplikation zurückgezogen.

Mit dieser Version des Energieberaters wird wieder die "ältere" iSFP-Druckapplikation 2.4.1 ausgeliefert. Sie kann dann auch aus dem Programm mit GEG 2024 Projekten aufgerufen werden.

Für alle, die die bereits die neue Druckapplikation installiert haben, erscheint der folgende Hinweis beim Aufruf der Druckapplikation.

Bitte deinstallieren Sie den "Individuellen Sanierungsfahrplan 2" (Version 2.4.2) über die Windows Systemsteuerung (Apps und Features). Beim nächsten Start der iSFP-Druckapplikation wird dann automatisch die iSFP-Druckapplikation 2.4.1 installiert und die Ausgabe ist mit dieser Version wieder möglich.



12.2.1 vom  


  • Update iSFP-Druckapplikation 2.4.2.2

Wir geben das Update der iSFP-Druckapplikation gerne an Sie weiter. Dieses Update hat nur eine Änderung, die iSFP-Druckapplikation gibt jetzt für Projekte nach GEG 2024 im Ausdruck die Rechtsgrundlage "GEG 2024" korrekt aus.

Wichtige Info: iSFP Druckapplikation

Bei der iSFP Druckapplikation 2.4.2 kann bei der Ausgabe der Berichte die Meldung erscheinen:

Daher haben wir die Version 2.4.2.2 zurückgezogen und stehen in Kontakt mit dem Softwarehersteller der Druckapplikation.

Sobald eine neue Version verfügbar ist, werden wir diese zur Verfügung stellen.

  • GEG 2024 - DIBt-Kontrolldatei

Die DIBt-Kontrolldatei für Energieausweise nach GEG 2024 kann jetzt erstellt und ans DIBt versendet werden.

Für die Abgabe der DIBt-Kontrolldatei bei "Neubauten" ist die Angabe der erneuerbaren Energien Pflicht.

Dabei wird unterschieden zwischen der "Pauschalen Erfüllungsoption" nach GEG § 71 Abs. 2 und der "Berechnung für den Einzelfall nach DIN V 18599" entsprechend GEG § 71 Abs. 2.

Für die "Pauschale Erfüllungsoption" können die Angaben in der Vorschau zum Energieausweis angeben werden.

Für die "Berechnung für den Einzelfall" werden zusätzlich Angaben für die Kontrolldatei benötigt, die über die Angaben des Energieausweises hinausgehen. Hierzu steht eine zusätzliche Erfassungsmaske zur Verfügung, die automatisch bei der Erstellung der DIBt-Kontrolldatei angezeigt wird.

Erläuterungen zu den Eingaben:

Erzeugertyp

Art des Wärmeerzeugers entsprechend §71 (3).

Art der erneuerbaren Energien

Brennstoffauswahl nach §71 ff.

Wärmebedarf

Anteil der Einzelanlage an der Wärmebereitstellung aller Anlagen.

EE – Einzel

Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung der Einzelanlage (siehe Wärmebedarf).

EE – Alle

Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung aller Anlagen (Gesamtsumme aus den Einzelanlagen).

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Angaben zu den erneuerbaren Energien für die DIBt-Kontrolldatei und den Energieausweis identisch sind.
  • iSFP Fotoverwaltung

Die Gebäudefotos für den iSFP-Ausdruck werden in der allgemeinen Fotoverwaltung des Energieberaters verwaltet und können hier auch direkt der gewünschten Position im iSFP-Ausdruck - Titelfoto, Haus Heute und Ansichten - zugewiesen und mit den entsprechenden Ausgabetexten versehen werden. Für die Zuordnung und für die Bearbeitung der Texte gibt es jetzt eine alternative Erfassungsmöglichkeit direkt aus der laufenden iSFP-Erfassung heraus. Über die Schaltfläche "Gebäudefotos" in der unteren Zeile neben der Schaltfläche zum Aufruf der Druckapplikation kann eine Fotoverwaltung für den iSFP-Ausdruck aufgerufen werden. Hier können die Fotos einfach über Drag & Drop - also durch Verschieben bei gedrückter Maustaste - an die gewünschte Position im Ausdruck gesetzt werden. Für das jeweils ausgewählte Foto (blauer Rahmen) können im unteren Teil des Dialogs die Ausgabetexte und die Bildquelle eingegeben bzw. bearbeitet werden. Mit dem Schließen werden die Änderungen direkt in der ISFP-Erfassung übernommen.

Voraussetzung für die Anzeige in der iSFP-Fotoverwaltung ist, dass die Fotos im JPG-Format vorliegen.


  • U-Werte - Hüllflächenbauteile

Die Darstellung von zusammengefassten Hüllflächenbauteilen wurde überarbeitet. Abzugsflächen mit abweichendem Fx-Wert, wie z.B. Kellerfenster in Lichtschächten werden jetzt korrekt zusammengefasst und aufgelistet.


  • Katalog - Anlagenkennwerte für GEG/EnEV - 

Das Löschen von Anlagen (Produktkennwerten) im eigenen Katalog ist wieder möglich.


  • Ausdruck Sanierungsfahrplan BW

Im Auswahldialog für die Ausdrucke ist der Bericht "Sanierungsfahrplan BW" - für das Land Baden-Württemberg - und der zugehörige Musterbericht jetzt unter dem Tabreiter "Ältere Berichte" zu finden. Einen eigenen Tabreiter "Sanierungsfahrplan BW" gibt es hierfür nicht mehr.


Überprüfung des Bundeslands beim Anfordern einer Energieausweis-Registriernummer

Vor dem Anfordern einer Registriernummer beim DIBt wird noch einmal überprüft, ob das gewählte Bundesland und die Postleitzahl des Objektstandorts zueinander passen. Falls nicht, wird eine entsprechende Meldung ausgegeben.


Information zu Altprojekten im Energieberater 2024

                  In unserem FAQ-Bereich haben wir Erläuterung zur Übernahme von Altprojekten zur Verfügung gestellt.


  • Versionen

Version mit aktualisiertem Framework 5.4.4 / 5.4.1, Datenmodell 5.4.1, allgemeine Ressourcen 5.4, ProjectImExporter 5.4.2 und IBP-Kernel-Version 4.99.633.




12.2.0 vom  


GEG 2024

Am 19.10.2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) veröffentlicht. Es tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Diese Gesetzesänderungen beinhaltet KEINE Änderung der Anforderungswerte an den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz (für Wohngebäude den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenenTransmissionswärmeverlust und für Nichtwohngebäude die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche).

Die Anforderung an die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 sind weggefallen. Neu hinzugekommen sind Anforderungen an Heizungsanlagen §§71-73. Für neue Heizungen besteht sowohl bei Neubauten als auch bei Ersatz im Bestand die Pflicht 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen.

Die Muster für Energieausweise nach GEG 2024 § 85 Absatz 8, gemeinsam abgestimmt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wurden am 08.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Beim Anlegen eines neuen Projektes und bei den Projektoptionen kann jetzt auch die Option GEG 2024 ausgewählt werden.


Mit dem GEG 2024  ist nur noch die Berechnung nach DIN 18599 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zulässig. Damit kann für GEG 2024 die Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 für Wohngebäude nicht mehr ausgewählt werden.

Da die Anforderung an die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 mit dem GEG 2024 weggefallen sind, werden diese Angaben zur Gesamterfüllung des Deckungsanteils für erneuerbare Energien im zugehörigen Erfassungsdialog nicht mehr angezeigt und ausgegeben.

Für Energieausweise nach GEG 2024 können DIBt-Registriernummern mit der Gesetzgrundlage GEG-2024 angefordert werden.

Der Energieausweis für das GEG 2024 wurde entsprechend der Vorgaben zum GEG 2024 im Energieberater angepasst. Hier hat sich im Wesentlichen auf der Seite 2 der Kasten mit den Daten zu den Erneuerbaren Energien geändert. Hier können im oberen Teil die pauschalen Erfüllungsoptionen nach § 71b bis h ausgewiesen werden. Für viele Standardfälle kann unter Einhaltung von Nebenanforderungen im GEG 2024 auf einen rechnerischen Nachweis des 65%-Anteils komplett verzichtet werden. Die vorhandene Option kann im vorgeschalteten Energieausweisdialog einfach angeklickt werden. Wird für das Projekt ein rechnerischer Nachweis geführt, so werden die Anteile der Erneuerbaren Energien im unteren Teil ausgewiesen. Aktuell müssen die Anteile im Ausweisdialog noch manuell eingetragen werden:


                   


Der Nachweis des Anteils von erneuerbaren Energien der Heizungsanlage nach GEG 2024 erfolgt über ein neues Beiblatt 2 zur DIN 18599, welches auch ein neues Formblatt für die Berechnung nach GEG 2024 § 71 Abs. 2 und für die zusätzlich einzuhaltenen Anforderungen der pauschalen Erfüllungsoptionen GEG 2024 § 71 Abs. 3 bereitstellen wird. Dieses Beiblatt wird überarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung. Sobald das Beiblatt 2 zur Verfügung steht, werden wir dies automatisiert aus dem Programm heraus zur Verfügung stellen.



BEG/KFN 2023

Die Anforderungen an die BEG-Förderungen und die KFN-Förderungen haben sich mit dem neuen GEG 2024 NICHT geändert.

Damit gelten für die BEG-Förderung von Sanierungsvorhaben die Anforderungen an die Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung nach GEG 2023 §§ 34-45nach weiterhin unverändert. Der Deckungsanteil wird in der bisherigen Form angezeigt und ausgegeben.


EB 2024 - Hottgenroth-ID

Beim Energieberater 2024 wird mit dieser Version eine neue Lizenzierung eingeführt, mit dieser Lizenzierung über die Hottgenroth-ID können Sie ab sofort selbständig Lizenzen an-/abmelden.

Die neue Lizenzverwaltung ermöglich es, die Lizenzen für die Anwendungen selbst zu verwalten, eine Freischaltung der Lizenzen durch uns, ist dadurch nicht mehr notwendig.

Um Lizenzen eigenständig an-/abmelden zu können, müssen Sie sich als Erstes im neuen Kundenservice Backendbereich registrieren.

Detaillierte Informationen zur neuen Lizenzierung und zur Registrierung erhalten Sie auf unserer FAQ-Seite Neue Lizenzverwaltung der HSETU-Produkte mit Hottgenroth-ID.

Übergangsweise kann bis zum 29.02.2024 mit der "alten" Lizenzierung weitergearbeitet werden. Zur Umstellung auf die "neue" Lizenzierung werden Sie in regelmäßigen Abständen aufgefordert. Ab dem 01.03. können Sie sich nur noch mit der neuen Lizenzierung anmelden.

Beim Start des Energieberaters 2024 wird ein Auswahldialog angezeigt. Hier kann die neue Lizenzierung mit der Hottgenroth-ID eingerichtet oder mit der bestehenden Lizenzmethode fortgefahren werden.

Wenn die Hottgenroth-ID erfolgreich eingerichtet wurde, sehen Sie oben den angemeldeten Benutzer, dort ist es ebenfalls möglich den Benutzer wieder abzumelden.


Neues im Anlagen-Explorer

Im Anlagenexplorer werden die Werte der Energiebilanz auch als Flußdiagramm ausgegeben, wodurch die Anteile der einzelnen Prozessschritte vom Brennstoff bis hin zur Wärmebereitstellung direkt sichtbar werden. Diese Bilanz kann auf verschiedenen Ebene ausgegeben werden. Hier auf den Hauptseiten des Exploreres wird sie für das gewählte Gewerk Heizen - Warmwasser - Kühlung angezeigt. Auf der Ergebnisseite des Versorgungsbereichs für den Teil des Gebäudes, der durch die gewählte Wärmeerzeugung versorgt wird - bei mehreren Bereichen.

   


Und auch auf der Ebene der einzelnen Wärmeerzeuger wird jetzt das Flußdiagramm im Detail-Erfassungsdialog ausgegeben - Schraubenzieher-Button. Hier kann zwischen den Anteilen Heizung oder Warmwasserbereitung oder der gesamten Wärmeerzeugung für Heizung + Warmwasser gewählt werden. Bitte beachten: Für eine bessere Lesbarkeit werden die einzelnen Zahlenwerte auf drei wertgebende Stellen gerundet ausgegeben. Im Hintergrund wird natürlich mit den ungerundeten Werten gerechnet.


           

Über die Primärenergie des Wärmeerzeugers kann die primärenergetische Aufwandszahl ep gebildet werden. Diese Aufwandszahl wird im iSFP als Bewertungsgröße für die Qualität der Wärmeerzeugung genutzt. Der zugehörige Farbwert wird hier in der Bilanz ausgegeben. Aber auch die Icons der Wärmeerzeuger haben jetzt einen entsprechenden farblichen Streifen erhalten, der deren energetische Qualität direkt kenntlich macht, wie bislang schon bei den Verteilleitungen und Pumpen und den Übergabekomponenten. Auch die Speicherkomponenten tragen jetzt einen farblichen Punkt entsprechend ihrer energetischen Qualität. Hierdurch erkennt man in der Erfassung z.B. schnell, welche Komponente bei der Sanierung noch nicht berücksichtigt wurde bzw. sanierungswürdig ist. Unabhängig von der Farbkennung für die "energetische Qualität" wird auch das "Alter" der Komponente farblich kenntlich gemacht. Zum Ende der Lebensdauer wird das Kästchen immer roter und "fällt dann hinten runter".



Deckungsanteile Warmwasser

In der Übersicht zur Anlagenkonfiguration wird der Deckungsanteil der Wärmepumpe im Warmwasserbereich wird wieder korrekt angezeigt. Direkt am Wärmeerzeuger wurden die konreten Deckungsanteile ausgewiesen.


  • Versionen

Version mit aktualisiertem Framework 5.4.3 / 5.4.1, Datenmodell 5.4.1, allgemeine Ressourcen 5.4, ProjectImExporter 5.4.1 und IBP-Kernel-Version 4.99.633.



Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software AG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software AG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden

  • Keine Stichwörter