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Datum der letzten Änderung:
12.2.0 - Vorschau
GEG 2024
Am 19.10.2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) veröffentlicht. Es tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Diese Gesetzesänderungen beinhaltet KEINE Änderung der Anforderungswerte an den Primärenergiebedarf und den baulichen Wärmeschutz (für Wohngebäude den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenenTransmissionswärmeverlust und für Nichtwohngebäude die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche).
Die Anforderung an die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 sind weggefallen. Neu hinzugekommen sind Anforderungen an Heizungsanlagen §§71-73. Für neue Heizungen besteht sowhl bei Neubauten als auch bei Ersatz im Bestand die Pflicht 65 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen.
Es gibt noch keine Veröffentlichung zum "neuen" Energieausweis 2024.
Beim Anlegen eines neuen Projektes oder bei den Projektoptionen kann jetzt auch die Option GEG 2024 ausgewählt werden.
Mit dem GEG 2024 ist nur noch die Berechnung nach DIN 18599 für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zulässig. Damit kann für GEG 2024 die Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 für Wohngebäude nicht mehr ausgewählt werden.
Die Muster für Energieausweise werden nach GEG 2024 § 85 Absatz 8 gemeinsam durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Da noch keine Veröffentlichung erfolgt ist, ist die Ausgabe eines Energieausweises mit dieser Version noch nicht möglich!
Da die Anforderung an die Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 mit dem GEG 2024 weggefallen sind, werden keine Angaben zur Gesamterfüllung des Deckungsanteils für erneuerbare Energien angezeigt und ausgegeben.
Der Nachweis der erneuerbaren Energien an Heizungsanlagen nach GEG 2024 erfolgt über das Beiblatt 2 zur DIN 18599. Dieses Blatt wird überarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung. Wir werden den Vorabstand umsetzten, sobald dieser zur Verfügung steht.
Für die BEG-Förderung von Sanierungsvorhaben gelten die Anforderungen an die erneuerbaren Energien weiterhin unverändert. Der Deckungsanteil wird angezeigt und ausgegeben.
EB 2024 - Hottgenroth-ID
Beim Energieberater 2024 wird mit dieser Version eine neue Lizenzierung eingeführt, mit dieser Lizenzierung über die Hottgenroth-ID können Sie ab sofort selbständig Lizenzen an-/abmelden.
Die neue Lizenzverwaltung ermöglich es, die Lizenzen für die Anwendungen selbst zu verwalten.
Um Lizenzen eigenständig an-/abmelden zu können, müssen Sie sich als Erstes im neuen Kundenservice Backendbereich registrieren.
Detaillierte Informationen zur neuen Lizenzierung und zur Registrierung erhalten Sie auf unserer FAQ-Seite Neue Lizenzverwaltung der HSETU-Produkte mit Hottgenroth-ID.
Es kann aber auch bis zum 29.02.2024 mit der "alten" Lizenzierung weitergearbeitet werden. Zur Umstellung auf die "neue" Lizenzierung werden Sie in regelmäßigen Abständen aufgefordert. Ab dem 01.03. können Sie sich nur noch mit der neuen Lizenzierung anmelden.
Beim Start des Energieberaters 2024 wird ein Auswahldialog angezeigt. Hier besteht die Auswahl die neue Lizenzierung mit der Hottgenroth-ID einzurichten oder mit der bestehenden Lizenzmethode fortzufahren.
Deckungsanteile Warmwasser
In der Übersicht zur Anlagenkonfiguration wird der Deckungsanteil der Wärmepumpe im Warmwasserbereich wird wieder korrekt angezeigt. Direkt am Wärmeerzeuger wurden die konreten Deckungsanteile ausgewiesen.
Versionen
Version mit aktualisiertem Framework 5.4.3 / 5.4.1, Datenmodell 5.4.1, allgemeine Ressourcen 5.4, ProjectImExporter 5.4.0 und IBP-Kernel-Version 4.99.633.
Hinweis
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.
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