Energieberater 12.1
Versionsnummer: 12.1
Datum der letzten Änderung:
12.1.0 vom
Wohnungslüftungsanlage
Bei Eingabe von 2 Wohnungslüftungsanlagen, die unterschiedliche Bereiche des Gebäude versorgen, wird nur noch dann ein offner Bedarf angezeigt, wenn die Summe der versorgten Anteil des Gebäudes nicht 100 % entspricht.
Ausdruck GEG- und BEG-Anforderungen
Wird ein Effizienzhaus Denkmal erreicht, ist die erfüllte Anforderung im Ausdruck GEG- und BEG-Anforderungen auch wieder grün markiert.
Anlagen-Konfigurator für die Bereiche Heizung und Warmwasser
In der aktuellen Version ist der neue Anlagen-Konfigurator für die Bereiche Heizung und Warmwasser als Standard gesetzt.
Es kann aber auch noch mit der "alten" Anlagen-Erfassung gearbeitet werden. Dazu muss der Haken beim rausgenommen werden.
Der Anlagen-Konfigurator vereinfacht die Erfassung von Wärmeerzeugungssystemen deutlich, insbesondere den Austausch der Anlagentechnik in der Sanierung. Weitere Informationen zum Anlagen-Konfigurator sind hier zu finden.
Layout des Anlagenexplorers
Im Anlagenexplorer wurden in der Erfassung der Zoneneigenschaften die drei Tabreiterseiten für den Heizwärme-, Kälte- und Warmwasserbedarf zu einer gemeinsamen Seite Nutzenergie zusammengefasst. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Tabreiter und ein ggf. nötiges Scrollen der Tabreiter entfällt. In diesem Zuge wurde das allgemeine Layout im Anlagenexplorer insgesamt leicht angepasst. Bei der Kälteerzeugung sind jetzt auch die Erfassungsteile für Übergabe, Verteilung und Erzeugung auf einer Tabreiterseite zusammengerückt, ganz analog zur Heizungs- und Warmwasser-Erfassung.
Hydraulisch eingebundene Einzelfeuerstätten
Bei der Erfassung der hydraulisch eingebundenen Einzelfeuerstätten kann jetzt der Anteil der direkten und der indirekten Wärmeabgabe abweichend vom Standarwert eingegeben werden. Außerdem kann jetzt hierüber auch eine Warmwasserbereitung erfolgen. Falls auf der Heizungsseite vorhanden, steht dann ein entsprechender "Hz-Einzelofen" im Warmwasser-Konfigurator zur Auswahl zur Verfügung. Der Standardwert für den Warmwasseranteil kann ebefalls angepasst werden.
Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen
Korrekte Ausgabe des Verbauungsindex für Fenster, wenn für die Verschattung der Pauschalwert von 0,90 für die üblichen Anwendungsfälle gesetzt ist.
Ausgabe Endenergiebedarf einzelner Zonen
Korrektur der Ausgabe des Endenergiebedarfs für einzelne Zonen. Hier konnte es bei bestimmten Anlagenkonfigurationen zu Abweichungen zwischen dem Endnergiebedarf des Gebäudes und der Summe der Zonen kommen.
Energieausweis
Energieausweise für Nichtwohngebäude, die mit einer Berechnung nach DIN 4108-6/4701-10 erstellt werden, können nicht mehr ausgedruckt oder die DIBt-Kontrolldatei erstellt werden. Es erfolgt eine Hinweismeldung.
Im Energieausweis für NWG für Projekte nach GEG 2023 wurde der Pfeil für den Anforderungswert GEG Neubau (Vergleichswert) neu positioniert.
GeDaTrans - Praxisnachweis
Der Datenexport
für das das Gebäudedaten-Transfertool der dena (GeDaTrans) für den Praxisnachweis für Wohn- und Nichtwohngebäude wurde überarbeitet.Für Nichtwohngebäude werden Daten zu den einzelnen Zonen exportiert. Hierbei ist der Export auf 20 Zonen begrenzt und sortiert nach der Größe der ANGF Nettogrundfläche der Zonen.
Thermisch nicht konditionierte Zonen oder einer ANGF Nettogrundfläche < 0 werden beim Export nicht berücksichtigt. Bisher wurden für Zonen ohne Hüllfäche, d.h. ohne thermisch relevante Bauteile, keine Daten ausgegeben. Das konnte ggf. zu Abweichung zwischen dem Gesamt-Energiebedarf und der Summe der Energiebedarfen der einzelnen Zonen führen.
Hinweis Berechnungsergebnisse mit dem neuem IBP-Rechenkernel
Mit der Auslieferung des IBP-Kernel-Version 4.99.633 kann es in den folgenden Bereichen zu Ergebnis-Anpassungen kommen:
- Wärmepumpen für Wohngebäudeberechnung nach DIN 18599
- Wohnungslüftungsanlagen für Wohngebäudeberechnung nach DIN 18599
Versionen
Version mit aktualisiertem Framework 5.4.2 / 5.4.1, Datenmodell 5.4.0, allgemeine Ressourcen 5.4, ProjectImExporter 5.4.0 und IBP-Kernel-Version 4.99.633.
Hinweis
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