Feuerstättenschaumeter (FSM bzw. in Hessen: FS1)
KAMIN Futura berechnet die Gebühr FSM folgendermaßen:
Je Schornsteingruppe die Höhe des längsten Schornsteins in Metern. Berücksichtigt werden Abgasanlagen mit Gebühr. Bei Außenwand-Anlagen (Feld Außenwand) zählen maximal drei Meter.
Bei gruppierten Schornsteinen (Feld Gruppen-Nummer) zählt der Längere.
Abzüge: je Raum, in dem der Schornstein frei verläuft (Messteil, Feld Sn. freiv.) und eine abgaswegeprüfungspflichtige Feuerstätte steht, wird die Raumhöhe (Feld wirks. Raumhöhe oder wenn leer: 2,50m) von den
Feuerstättenschaumetern abgezogen. Es erfolgt pro Schornstein maximal ein Abzug je Etage.
Zuschlag je Feuerstätte (FSF bzw. in Hessen: FS2)
KAMIN berechnet die FSF als Summe der folgenden drei Positionen:
Anzahl der im Messteil erfassten Feuerstätten, die weder mess- noch überprüfungspflichtig und mit einer Abgasanlage verknüpft sind
Anzahl von Rauchschornsteinen, die mit keiner Feuerstätte verknüpft sind
Grundgebühr für Feuerstättenschauen (GPf bzw. in Hessen: GW2f) und
Fahrtpauschale für die Feuerstättenschau (FPf bzw. in Hessen: AP1f)
Diese Gebühren werden von KAMIN Futura nur dann erzeugt, wenn sich im Gebäude keine mess- oder überprüfungspflichtigen Feuerstätten befinden.