Automatische Anpassungen mit der Update-Installation
Lohnart "Energiepreispauschale 2022" (Konten)
Mit dem ersten Aufruf nach der Installation wird automatisch die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" in dem Bereich der Einmahlzahlungen für die AUSZAHLUNG der Energiepreispauschale angelegt:
Diese Lohnart wird automatisch mit den Konten des SKR03 vorbelegt (Soll=4120 / Haben=1755), sollten abweichende Konten verwendet werden, können die Konten in der Lohnart über den Menü-Punkt "Verwaltung" → "Lohnarten" → "Einmalzahlungen" anpassen
Erster Aufruf nach Update-Installation
Aktueller Abrechnungsmonat August 2022
Abfrage: Energiepreispauschale 2022
Nach der Installation dieser Version wird bei dem ersten Aufruf die folgende Meldung angezeigt:
"Möchten Sie die Voranmeldung der Energiepreispauschale 2022 jetzt automatisch eintragen lassen ?
Ein späterer aufruf ist über "Dienste" → "Datenpflege" → "Energiepreispauschale 2022" möglich.
(Ja/Nein)"
Wenn diese Meldung mit "Nein" bestätigt wird, öffnet sich das Programm wie gewohnt ohne Änderungen vorzunehmen.
Bei anwählen von "Ja" erhält man eine Liste die wie folgt aussieht, in der schon eine Vorauswahl der Mitarbieter vorgeschlagen wird (Ausnahme: MiniJob's da meistens Zweibeschätigung)(!!!):
Sollten weitere Mitarbeiter wie z.B. MiniJob's zusätzlich für die Auszahlung vorangemeldet werden, dann bei er Auswahl einen "Haken" setzten.
Mit dem Schalter "Speichern" werden die Werte für die Anmeldung übernommen, dieses ist nur einmalig möglich.
Hierbei haben Sie die Möglichkeit eine Kontrollliste für Ihre Unterlagen auszugeben:
Musterliste des Ausdruckes:
Nachträglicher aufruf der Energiepreispauschale 2022
Wenn Sie die erste Abfrage mit "Nein" bestätigt haben, können Sie einmalig die "Dienste" → "Datenpflege" → "Energiepreispauschale 2022" aufrufen:
WICHTIG:
Nachdem eine der beiden Listen "gespeichert" wurden, ist kein weiterer automatische Lauf mehr möglich, es kann jedoch jederzeit Individuell pro Mitarbeiter angepasst werden:
Bestimmung der Mitarbeiter
Änderung der Mitarbeiter kann über die Mitarbeiterstammdaten über den Tabreiter "Sonstiges" durchgeführt werden:
Versand der LSTVA für 08.2022 / 3. Quartal
Wenn die Mitarbeiter vorbelegt sind und die Lohnsteueranmeldung via Elster verwendet ist einmalig erhalten Sie den Voranmeldungswert für die Energiepreispauschale 2022 in der Kennzahl 35:
Monatsabschluss zu September 2022
Wenn der Montsabschluss durchgeführt worden ist, dann erhalten Sie im September innerhalb der Abrechnungsliste ein weiteres Feld "EPP 2022 - Status" in der Sie erkennen können welche Mitarbeiter vorbelegt worden sind:
Wenn "alle Mitarbeiter abrechnen" angewählt werden kommt jetzt neben der bekannten Abfrage eine weitere Abfrage zur Energiepreispauschale 2022:
Sollte diese Meldung mit "Ja" bestätigt werden, wird eine Aktion durchgeführt, in der die Lohnart "Energiepreispauschale 2022" automatisch in die Abrechnung zur Auszahlung übernommen wird (zu erkennen an dem Feld "EPP 2022 - Status"):
Auswahl in der Abrechnung ist über den Bereich "Einmahlzahlung" sichtbar / änderbar:
Auf der Ausgabe der Lohabrechnung sieht die Auszahlung wir folgt aus:
Korrektrur einer angemeldeten Auszahlung
Wenn die Abrechnung schon in im September erfolgt ist, müsste als erster Schritt in der Abrechnung die "Energiepreispauschale 2022" incl. Betrag unter den Einmahlzahlungen wieder entfernt werden:
Als zweiten Schritt dann in den "Mitarbeiterstammdaten" die Auszahlungsberechtigung rausnehmen: