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Minijob-Grenze wird auf 520 Euro monatlich angehoben

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig wird die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.





Automatische Anpassungen mit der Update-Installation

Neue Felder in den Stammdaten

In den Mitarbeiterstammdaten sind unter dem Tabreiter "Tätigkeiten" sind bei der Auswahl des "Mini-/MidiJob" 4 Neue Werte hinzugekommen, diese unterteilen sich wie folgt:
M2: MiniJob-Beschäftigung nach dem 01.10.2022 nach neuen Regeln (0,01 € - 520,00 € incl. aller M0)
M3: Übergangsfrist für die Midi-Job/Gleitzone-Beschäftigten zwischen 450,01 € - 520,00 € (Bestandsschutz)
G2: MidiJob-Beschäftigung nach dem 01.10.2022 nach neuen Regeln (520,01 €- 1.300,00 € incl. aller G0/Ü2)
G3: Übergangsfrist für die normalen SV-Pflichtigen Beschäftigungen zwischen 1.300,01 € - 1.600,00 € (Bestandsschutz)

Automatische Anpassung bei dem Monatsabschluss zum Oktober 2022

Im Zuge des Monatsabschlusses September 2022 wird eine Vorschlagsliste angezeigt, die eine autoamtische Vorbelegung wenn geünscht vornehmen kann.
Hierzu auf der Linken Seite in der Liste den Schalter "Automatische Vorbelegeung" einmal anwählen:

<<BILD>>

Es wird nun in der Liste eine Vorbelegung der betreffenden Mitarbeiter vorgenommen (ohne Berücksichtigung des Bestandschutzes), die individuell

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