Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 28 Nächste Version anzeigen »

GEB-Icon.JPG

Versionsnummer: 11.2

Datum der letzten Änderung:  





11.2.2 - Vorschau

  • BEG  - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-WG und BEG-NWG)
    Anzeige und Ausgabe der Anforderungen für die Effizienzhaus-Stufen für Neubau und Sanierung - Wohngebäude und deren Erfüllung
    Anzeige und ausgabe der Anforderungen für die Effizienzgebäude-Stufen für Neubau und Sanierung - Wohngebäude und deren Erfüllung
  • Korrektur Ausgabe der Hüllflächenbauteile für einzelne Zonen im Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen für GEG-Projekte
  • Korrektur Ausgabe WB-Zuschlag von 0,03 W/m²K für GEG-Projekte in verschiedenen Ausdrucken
  • Anpassungen Hamburger Energiepass für GEG-Randbedingungen
  • Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen - Energielabel und Bewertung nach GEG


11.2.1 vom  

  • GEG § 36 Strom aus Erneuerbaren Energien - Ausgabe im Ausdruck Erneuerbare Energien - DIN-Formblatt und im Energieausweis für Projekte nach DIN 18599. Für eine Gebäude mit PV-Anlagen sollte das DIN 18599-Berechnungsverfahren gewählt werden. Bei Berechnung nach DIN 4108/4701 müssen im Gebäude genutzte PV-Erträge im Formular Erneuerbare Energien und im Energieausweis manuell eingegeben werden.
  • GEG § 23 Abs. 4 - Sonderfall Neubau Nichtwohngebäude Nutzung von Strom für Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasser ist größer als die Energienutzung für die Beheizung
    - (siehe Berücksichtigung von PV-Anlagen)
  • Ausgabe einer konfigurierten Photovoltaikanlage (Kennwerte der PV-Anlage inkl. Batterie) bei Anrechnung von PV-Strom nach GEG § 23 im Ausdruck DIN 18599 Berechnungsunterlagen und dem Bauantrag.
  • Korrektur der Flächenangaben zur Kühlung
  • Bestimmung der Anforderungswerte an die mittleren Durchgangskoeffizienten bei NWG für bestehende Gebäude


11.2.0 vom

  • Neue Projekte werden direkt mit GEG-Randbedingungen und den GEG-Standard-Brennstoffdaten angelegt. Beachten sie dies bei der Neuanlage eines Projekts. Es ist jetzt "GEG 2020" als Projektart vorbelegt. Wenn sie ein Projekt nach EnEV 2016 anlegen möchten, dann müssen sie dies aktiv auswählen.
  • Der Endenergiebedarf (in kWh) ist in der Berechnung nach DIN 18599 auf den Brennwert bezogen, in der älteren DIN 4701-10 noch auf den Heizwert. Bei der Verbrennung von fossilien und organischen Brennstoffen (Kohlenwasserstoffketten) entsteht neben CO2 auch Wasserdampf im Abgas. Der Brennwert berücksichtigt die Nutzbarkeit der Kondensationswärme des Wasserdampfs (Brennwerttechnik), beim Heizwert wird dieser Anteil nicht berücksichtigt. Je nach Art der Rechnung unterscheidet sich der Endenergiewert in kWh, die daraus ermittelte Brennstoffmenge in Kubikmetern oder Liter ist aber identisch. Der Wert des Primärenergiebedarfs ist davon ebenfalls unabhängig. Nach Absprache der 18599-Gütegemeinschaft mit dem Gesetzgeber zum GEG, soll der Endenergiebedarf in kWh auf dem Energieausweis auch für 18599-Berechnung heizwertbezogen ausgegeben werden. Im GEG ist dies nicht eindeutig festgelegt, hierzu soll aber von offzieller Stelle zeitnah eine Auslegung veröffentlicht werden. Mit dieser Programmversion kann im Erfassungsdialog zum GEG-Energieausweiss zwischen einer brennwertbezogen oder heizwertbezogen Ausgabe gewählt werden, über die Radiobuttons oberhalb der Brennstofftabelle. "Heizwertbezogen" ist vorbelegt, auf "brennwertbezogen" muss manuell umgeschaltet werden, falls gewünscht. Im kompletten Programm bleibt es bei der 18599-Berechnung der "brennwertbezogenen" Ausgabe des Endenergiewerts, nur in den beiden Dialogen zum Energieausweis - Ausdruck und Grenzwertanforderungen - ist der Endenergiewert jetzt "heizwertbezogen".

          

  • Korrektur zur "Ausgabe der Anforderungen nach § 45 GEG in Verbindung mit § 16 GEG für Wohngebäude bzw. § 19 GEG für Nichtwohngebäude sind eingehalten" für die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Energieausweis.
  • Ausgabe des Wärmebrückenzuschlag von 0,03 W/m²K und der Luftwechselrate im Bauantrag
  • Ausgabe DIN 18599 Referenzgebäude mit GEG-Randbedingungen mit der GEG-Referenz-Anlagentechnik
  • Korrektur der Kesseldaten aus der "zentralen" Katalogdatenbank (qB70) bei einigen Produkten
  • Die Wärmepumpenerfassung wurde für die DIN 18599 Berechnung zum GEG komplett überarbeitet

        

  • Korrektur der Berechnung der Heizkreistemperatur bei AC-Einheiten
  • Erneute Berechnung
  • Anlegen eines Rohrnetz im Heizregister für RV-Anlagen
  • Dachflächenfenster werden in der Hullflächentabelle zusammengefasst
  • Übernahme von Rollladenkästen (Bauteiltyps RK) von in HottCAD





Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts, ganz oder teilweise, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln, ist ohne schriftliche Zustimmung der Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder der ETU Software GmbH unzulässig und strafbar. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder GM-Eintragung.

Hottgenroth Software GmbH & Co. KG oder ETU Software GmbH übernehmen keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch Fehler, Auslassungen oder Nichtübereinstimmungen zwischen Software und Handbuch verursacht werden

  • Keine Stichwörter