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Versionsnummer: 6.2

Datum der letzten Änderung: 16.07.2020





Version 6.2.2.20 vom 16.07.2020

ZEUS

  • Bei einigen Kundenrechnern gab es beim ZEUS-Upload Probleme mit der verwendeten Verschlüsselung SSL 3.2. Entsprechend wurde die Verschlüsselung jetzt auf TSL 1.2 umgestellt.


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Version 6.2.1.20 vom 07.07.2020

Kleinkorrekturen

  • Für die Wohnbauförderung Kärnten sind aktuell Projekte nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 über die ZEUS-Schnittstelle V4 hochzuladen (d.h. die Schnittstelle, die eigentlich für Projekte nach OIB 2015 verwendet wird). Durch die Einführung der ZEUS-Schnittstelle V5 in Version 6.2.0 war dieser Upload vorübergehend nicht mehr möglich. Dieses Problem wurde mit der akteullen Version jetzt gelöst.

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Version 6.2.0.20 vom 17.06.2020

OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark

Nach Angaben der Energieagentur Steiermark steht das in-Kraft-treten der OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Steiermark kurz bevor.

In der Gebäudeprofi-Version 6.2 wurden die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Hierzu gehört vor allem die Aktualisierung des ZEUS-Uploads. Die Betreiber von ZEUS haben für die OIB-Richtlinie 6 von 2019 eine neue Schnittstellen-Version V5 erstellt, die vom Gebäudeprofi  angesprechen wird. Entsprechend gibt es ein paar Änderungen im Upload-Dialog:

Auf der Registerkarte ""Energieausweis" ist neu der "Umsetzungszustand" sowie die "Energieausweisart" eingebbar. Im Falle eines Teil-Energieausweises können zusätzlich die Teil-BGF, die Teil-BF sowie das Teil-Volumen definiert werden.

Weitere Änderunge gibt es vor allem auf der Registerkarte "Anlagentechnik". In der neuen Schnittstellenversion ist unter anderem für die verschiednene Anlagentechnischen Komponenten anzugeben, ob im Falle einer Gebäudesanierung die Bestandskomponenten erhalten bleiben oder ob eine Sanierung geplant ist. Da dies aus den Projektdaten nicht unbeding hervorgeht, sond diese Angaben entsprechend im ZEUS-Dialog nochmal zu überprüfen.


OIB-Richtlinie 6 von 2019 in der Tirol

Seit dem 1. Juni 2020 ist die OIB-Richtlinie 6 von April 2020 offiziell in-Kraft getreten.. Legen Sie entsprechend neue Projekte in Tirol jetzt  in der Richtlinie von 2019 an.

Hinweis zur Sanierungsförderung in Tirol: Ab dem 01. Juli gil in Tirol eine neue Wohnhaussanierungsrichtlinie. Hierin werden neu die "Ökostufe 2030" und die "Ökostufe 2050" eingeführt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/ws-richtlinie_01-07-2020.pdf


Bundesförderung "Sanierungsscheck 2020"

Im April ist eine Neuauflage der Bundesförderung für das Jahr 2020 erschienen. Wie bereits im Vorjahr ist der größte Teil des Antrags Online auszufüllen und abzuschicken. Der benötigte Anhang mit den technischen Details kann weiterhin mit dem Gebäudeprofi erstellt werden. Die Formulare wurden dabei nur geringfügig geändert (kleinere Textänderungen und die Jahreszahl 2020). Diese Änderungen stehen in der neuen Gebäudeprofi-Version jetzt zur Verfügung.


Kleinänderungen

  • Die bereits in der WUKSEA-Schnittstellenversion 5 integrierte Möglichkeit einer stiregenweisen Erfassung wurd jetzt auch noch in die die ältere Schnittstellenversion V4 integriert


  • Im Energieausweis-Dialog 2019 behsteh jetzt (ähnlich wie bei den älteren Ausgaben der OIB-Richtlinie 6) die Möglichkeit, dass die Anforderungswerte nicht iim Energieausweis ausgegeben werden. Bitte beachten, dass bereits die OIB-Richtlinie 6 bei Bestandsenergieausweise diese Angabe nicht mehr vorschreibt. Entsprechend wird beim Umsetzungsstand "Bestand" die Option "Anforderungswerte NICHT in den Ausweis übernehmen" automatisch aktiviert.


  • Mit der Berechnung nach den Anlangennormenstand von 2019 können im Gebäudeprofi jetzt auch VVS-Anlagen eingegeben werden.


  • Korrektur: Anzeige falsche Lüftwechselraten im Abschnitt "Parameter". (Alte Werte nach ÖNorm B 8110-5:2011, gerechnet wurde aber mit den aktuellen Werten nach B 8110-5:2019).


  • Wird ein vorhandenes Projekt in ein Projekt nach OIB-Richtlinie 6 von 2019 kopiert, so werden jetzt auch automatisch die Default-Verschattungen angepasst, falls im Ursprungsprojekt die Pauschal-Verschattungswerte ausgewählt waren.




Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

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