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Vergleicht man die Nutzenergie der Beleuchtung zwischen der EnEV und GEG Berechnung stellt man hier direkt einen Unterschied fest.

In der EnEV-Berechnung (18599:2011) war das angezeigte Ergebnis Nutzenergie = Ergebnis Endenergie

Dies wurde mit der GEG Berechnung (18599:2018) geändert.

Die Nutzenergie der Beleuchtung ist eine rein fiktive Größe, denn wie groß soll Strombedarf für die Beleuchtung sein? Die Endenergie ist der Strom, der durch die Lampen fließt, damit es hell ist.

Der Bedarf ergibt sich rein rechnerisch aus der Endenergie und der Aufwandszahl für die Beleuchtung, die in 18599-4 Abschnitt 6 Gleichung 41 definiert ist.

Es wurde bislang Bedarf = Endenergie gesetzt. Ab GEG geben wir stattdessen den Bedarf aus, den die 18599-Berechnung auswirft.

Das hat für das Endergebnis keine Bedeutung. Der Bedarf wird zurückgerechnet nach Q_l,b = Q_l,f / e_l aus der Endenergie und der in 18599-4 Abschnitt 6 definierten Aufwandszahl e_l.

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