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In der Rubrik Wandansicht können Nebengebäude gezeichnet werden. Dies ist notwendig, wenn das Nebengebäude z.B. beheizt ist und die angrenzende Wand entsprechend in die Bilanz einfließen soll.

In der Wandansicht sieht man das gezeichnete Gebäude in der Seitenansicht. Hier wird die Wand entsprechend nachgezeichnet.

Bitte beachten Sie, dass für die thermische Hülle die Außenkante der Bauteile relevant ist und Sie bei den Nebengebäuden bis Oberkante Dach zeichnen müssen:

um dies richtig einzuzeichnen, zeichnen Sie ein Stück der Dachstärke entsprechend hinaus.





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