Für das EEWärmeG wird ein abweichender Gebäudebedarf berechnet, hier wird der Bedarf des Gebäudes nach DIN 18599 Beiblatt 2 ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschrift einer Lüftungsanlage errechnet. Dadurch ergibt sich eine Abweichungen im Nutzenergie-/Heizwärmebedarf in der EnEV Berechnung zur Angabe im EEWärmeG DIN Formblatt.
In der DIN 4108-6/4701-10 Berechnung lässt sich dieser Wert folgendermaßen nachvollziehen:
Ausgabe EEWärmeG:
In den Berechnungsblättern der Anlagenbeschreibung gibt es folgenden Rechenweg dazu:
Hier werden die Erzeugungsverluste nicht mit eingerechnet, der Bedarf beträgt somit 254,15 kWh. Dieser Wert wird im letzten Schritt noch mit der Nutzfläche An multipliziert (im Beispiel 207,4 m²). Daraus errechnet sich ein Wärmebedarf von ca. 52.710 kWh. Eine geringe Abweichung kann aufgrund von Rundungsdifferenzen auftreten.
Hott-Merker
Für das EEWärmeG wird der Wärme-/Kältebedarf das Gebäudes ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschriften der Lüftungsanlage berechnet s. DIN 18599 Beiblatt 2.
Für Nichtwohngebäude ist der Rechenweg identisch, je nach Größe und Komplexität der Anlagentechnik ist eine Nachvollziehbarkeit des Wärme-/Kälteenergiebedarfs ggf. aufwändiger.
Dadurch ergibt sich z.B. auch ein unterschiedlicher Deckungsanteil für die Solaranlage im direkten Vergleich EEWärmeG und z.B. im Energieausweis, was aufgrund der unterschiedlichen Betrachtung korrekt ist. Es ist jedoch im Energieausweis möglich, den Deckungsanteil manuell anzupassen damit diese übereinstimmt.