Auszug aus dem iSFP Handbuch S. 32-33
Hinweis
Die Verbrauchsbereinigung bezieht sich nur auf den Heizenergiebedarf, unter "Rest" eingetragene kWh werden nicht bereinigt, da hier die Warmwasserbereitung eingetragen wird.
Um die geplanten Maßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit einordnen zu können, müssen sie für die Hauseigentümer möglichst wirklichkeitsnah dargestellt sein. Da der tatsächliche Energieverbrauch oftmals niedriger ist als der errechnete Bedarf, werden die Energiekosten im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet, während die energetische Bewertung anhand des berechneten Bedarfs erfolgt s. Kapitel 12
Im Idealfall kann der Energieverbrauch vor der Sanierung auf Grundlage vorhandener Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet werden. Der Energieverbrauchskennwert ist dann mithilfe der „Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand“ (BMWi/BMU, 29. März 2021) zu bereinigen.
Den tatsächlichen Verbrauch, können Sie mit dem HS Verbrauchspass berechnen und den Durchschnittswert im iSFP hinterlegen. Den Verbrauchsfaktor setzen Sie dann auf 1
Info
Sollten keine Verbräuche vorliegen, kann der Heizungsverbrauch auf Basis des Bedarfs mit dem Verbrauchsfaktors bereinigt werden. (Hierbei wird nur die Heizung verbrauchsbereinigt) unter "Rest" wird der Warmwasserbedarf hinterlegt.