Infrarotheizungen können nach DIN 4701-10:2003-08 und nach DIN 18599:2011-12 bisher nicht bilanziert werden.
Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.33 (Infrarotheizung, Abbildung), können diese in der EnEV Berechnung als Elektro-Direktheizung bilanziert werden s. Auszug.
Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)