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Für die Anrechnung von Nah-/Fernwärme im EEWärmeG ist es erforderlich nach DIN 18599 Beiblatt 2 den Erfüllungsgrad des Netzmixes anzugeben. Die Zusammensetzung des Netzmixes für das EEWärmeG ist keine Berechnung, welche innerhalb der DIN 18599 Bilanz erfolgt, hier sind zwei Werte einer gesonderten Berechnung (z.B. des Versorgungsunternehmens) einzugeben.

Quelle: DIN V 18599 Beiblatt 2:2012 (3.2)


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