Wann erscheint eine Nachrüstpflicht und wie kann ich diese wieder entfernen?
Lösung
Wann erscheint eine Nachrüstpflicht?
Eine Nachrüstpflicht erscheint, wenn
die Anlage bis einschließlich den 21.03.2010 errichtet wurde
eine Typprüfung durchgeführt wurde
Wann erscheint keine Nachrüstpflicht?
Keine Nachrüstpflicht wird angegeben, wenn:
die Anlage nach dem 21.03.2010 errichtet wurde.
es sich um die Anlagenart ,,1'' (Zentralheizung) handelt. Hier wird keine Nachrüstung ausgegeben, sondern eine Grenzwertstufe.
die Typprüfung rot angezeigt wird. Hier muss eine Typprüfung angelegt werden, damit die Typprüfung grün dargestellt und die Nachrüstplicht ausgegeben wird. Wie Sie eine Typprüfung anlegen, finden Sie hier: Beratung, Typprüfung & Ableitbedingungen
es sich um die Feuerstättenart nach ZIV ,,Offener Kamin'' handelt.
Sie unter Anlagenart zusätzlich die Einzelraumfeuerungsanlage angehakt haben.
Wie kann ich eine nicht gewollte Nachrüstpflicht entfernen?
Kontrollieren Sie bitte zunächst, ob einer der oben genannte Punkte auf Ihre Feuerstätte zutrifft. Trifft keiner dieser Punkte zu und die Nachrüstpflicht wird trotzdem angezeigt, überprüfen Sie bitte, ob einer der folgenden Punkte auf Ihre Feuerstätte zutrifft:
Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld ,,Pos. Prüfst.- Besch.'' ein ,,J'' einzusetzen.
Sie haben zwar eine Typprüfung durchgeführt aber vergessen im Feld ,,Staubfilter vorh.'' ein ,,J'' einzusetzen.
Die Nachrüstpflicht wird nicht auf der Bescheinigung ausgegeben?
Überprüfen Sie bitte in diesem Fall, ob im Messteil unter ,,Bemerkung'' der Haken bei ,,Hinweis Nachrüstpflicht'' gesetzt ist.