Sie erstellen einen Feuerstättenbescheid und es fehlen Anlagen/ Feuerstätten?
Lösung
Sollten Ihnen im erstellten Feuerstättenbescheid Anlagen/ Feuerstätten fehlen, welche aber aufgeführt sein sollten, kontrollieren Sie bitte im Anlagenteil oder im Messteil bei der gewünschten Anlage oder Feuerstätte , ob eine Rechtsgrundlage eingetragen ist.
Wenn ein Turnus (z.B. jährlich) für eine Arbeit eingetragen ist, muss auch zwingend eine Rechtsgrundlage hinterlegt sein.
Steht bei Ihnen wie hier im Beispiel unter Restgrundlage <keine (erscheint nicht im Bescheid)>, bedeutet dies, dass die Anlage/ Feuerstätte auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht im Feuerstättenbescheid erscheint.
Anlagenteil:
Messteil:
Wichtig
Bitte wählen Sie eine Rechtsgrundlage aus, damit die Anlage/ Feuerstätte anschließend auch im Feuerstättenbescheid ausgegeben wird.
Wie Sie die Automatik für die Rechtsgrundlagen Eintragung einstellen, finden Sie hier: Rechtsgrundlagen fehlen