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Frage

Sie erstellen einen Feuerstättenbescheid und es fehlen Anlagen/ Feuerstätten?


Lösung


Sollten Ihnen im erstellten Feuerstättenbescheid Anlagen/ Feuerstätten fehlen, welche aber aufgeführt sein sollten, kontrollieren Sie bitte im Anlagenteil oder im Messteil bei der gewünschten Anlage oder Feuerstätte , ob eine Rechtsgrundlage eingetragen ist. 

Wenn ein Turnus (z.B. jährlich) für eine Arbeit eingetragen ist, muss auch zwingend eine Rechtsgrundlage hinterlegt sein.

Steht bei Ihnen wie hier im Beispiel unter Restgrundlage <keine (erscheint nicht im Bescheid)>, bedeutet dies, dass die Anlage/ Feuerstätte auf Grund einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht im Feuerstättenbescheid erscheint. 


Anlagenteil: 


                            




Messteil: 


 




Wichtig

Bitte wählen Sie eine Rechtsgrundlage aus, damit die Anlage/ Feuerstätte anschließend auch im Feuerstättenbescheid ausgegeben wird. 



Wie Sie die Automatik für die Rechtsgrundlagen Eintragung einstellen, finden Sie hier: Rechtsgrundlagen fehlen

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