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Wohngebäude

Einige zur Anlage gehörigen Elemente werden durch einen pauschalen Sockelbetrag dargestellt und müssen nicht einzeln eingegeben werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Rohrleitungen, Kabel, Anschlussleitungen sowie Raumheizflächen.

Bei der Bilanzierung eines Wohngebäudes richtet sich der Wert des Sockelbetrags nach dem energetischen Standard des Gebäudes. Ist der Primärenergiebedarf des Gebäudes größer als 40% des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aus dem GEG, dann werden andere Werte zugrunde gelegt, als bei einem kleineren Primärenergiebedarf. Daher kann in der Karte "Pauschaler Strombedarf und Sockelbetrag" noch ausgewählt werden, in welche dieser Kategorien der energetische Standard des Gebäudes fällt.

Weitere Details können im Anhang 3.1.1 der Bilanzierungsregeln für nachhaltige Gebäude nachgelesen werden. Nebenstehend ist ein Auszug aus oben genanntem Dokument, welcher die Werte für den Sockelbetrag erläutert.

Nichtwohngebäude


Wie bei Wohngebäuden umfasst der Sockelbetrag bei Nichtwohngebäuden die Bauteile der KG 400, die in der rechtsaufgeführten Tabelle erwähnt sind.


Bei Nichtwohngebäuden ist der Sockelbetrag vom Anforderungsniveau abhängig.

Die Sockelbeiträge werden bei den Anlagen nicht angezeigt. Sie werden erst bei den Ergebnissen im Balken-Diagramm und im Ausdruck sichtbar.

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