Abweichend zur Bilanzierung von Wohngebäuden ist bei Nichtwohngebäuden der Anforderungswert nicht fest vorgegeben. Stattdessen wird das im GEG beschriebene Referenzgebäude unter bestimmten Randbedingungen berechnet und der resultierende CO2-Ausstoß beziehungsweise Primärenergiebedarf berechnet aus dem Endenergiebedarf stellt den Anforderungswert dar. Daher muss der Endenergiebedarf des Referenzgebäudes aus der 18599-Berechung übernommen werden. (s. Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude).
Im Folgenden wird beschrieben, wie diese Randbedingungen im Energieberater eingestellt und die benötigten Ergebnisse ausgelesen werden können.
Anpassung der Nutzung der Zonen
Konditionierung der Zonen im Energieberater
Auslesen des Strombedarfs des GEG-Referenzgebäudes
Auslesen des Endenergiebedarfs von Erdgas des GEG-Referenzgebäudes
In Zukunft wird das Zusammenspiel zwischen dem Energieberater und ECO-CAD verbessert und automatisiert werden.