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Versionsnummer: 5.7x

Datum der letzten Änderung: 19.01.2022





Version 5.86.0.22 vom  

Lohnsteuerrichtlinie ab 06/2022

Am 20.05.2022 wurde der geänderte Programmablaufplan für die Lohnsteuerrichtlinie veröffentlicht, Damit wird ab der Juni-Abrechnung der Lohnsteuerabzug der neuen Richtlinie angewendet.


Version 5.77.0.22 vom  

Programmhintergrund

Anpassung des Hintergrundes und der Versionsmaske

Beitragsberechnung Krankenkassen

PV-Betrag wird wieder angezeigt bei Kinderlosen



Version 5.75.0.22 vom  



Lohnsteuerrecht

Lohnsteuerrichtline 2022

Für 2022 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.

Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2022

Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.

Ausgabe der Steueridentifikationsnummer auf den Lohnabrechnungen

Mit der aktuellen Version wird die Identifikationsnummer auf jeder Lohnabrechnung unterhalb der Empfängeradresse ausgegeben:



Sozialversicherung Beitragssätze

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2022 auf die folgenden Werte erhöht:

ArtBeträge/MonatBeträge/Jahr
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost)4.837,50 €/Monat58.050,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West)7.050,00 €/Monat84.600,00 €/Jahr
Renten-/Arbeitslosenversicherung (Ost)6.750,00 €/Monat81.000,00 €/Jahr
Beitragssätze 2022
Krankenversicherung

Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2020 liegt bei 1,30 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:

Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung ist der Beitrag auch 2022 auf 3,05 % festgesetzt.

Ab 01.01.2022 wird allerdings der Kinderlosenzuschlag von 0,25 % auf 0,35 % angehoben

Rentenversicherung

Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2022 stabil auf 18,60 %.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist der Beitragssatz weiterhin auf 2,40 %.

Insolvenzgeldumlage

Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage wird 2022 auf 0,09 % gesenkt.

Zusatzbeiträge Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Sie vor jeder Abrechnung die Krankenkassenbeitragssätze mindestens einmal aktualisiert haben.
Abruf der Krankenkassendatensätze kann über den Menü-Punkt "Verwaltung" → " Krankenkassen" → "Beitragssätze aktualisieren" durchgeführt werden:


Mini-Job / Gleitzone-Übergangsbereich

Mini-Job

Die Beitragssätze für 2022:

Krankenversicherung:           13,00 %

Rentenversicherung:             15,00 %

Pauschale Lohnsteuer:            2,00 %

Umlage U1/U2:                        0,90 % / 0,29 %

Gleitzone / Übergangsbereich
Gleitzonenfaktor

Für 2022 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,7509 festgesetzt.


Elster-Schnittstellen

Elstermodule Version 35

Anhebung der Elsterversion auf 35.2.4.0  für die Elstermeldungen 2022



Dienstwagenregelegung

Anpassung Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer

Ab dem Jahr 2022 wird bei der Bewertung der Entfernungspauschale für die Lohnabrechnung wie folgt vorgangen:

  • 1-20. Kilometer wird weiterhin bei der Bewerung der Pauschale für die Fahrt Wohn-/Arbeitsstätte mit 0,30 € pro Kilometer berechnet
  • ab dem 21. Kilometer wird bis zum Jahr 2024 mit 0,35 € pro Kilometer berechnet (ab dem Jahr 2024 mit 0,38 €)
  • Damit die Änderung der Bewertung vorgenommen wird, müsste bei den entsprenden Mitarbietern in den Stammdaten einmal der Dienstwagen neu bestätigt werden:
    (Mitarbeiterstamm-Daten → Tabreiter "Sonstiges" → Schalter "Dienstwagen" → Meldung mit "Ja" bestätigen → und die geänderten Daten mit "OK" bestätigen)





Änderungen Sozialversicherung 2022

Erweiterung der SV-Schlüssel
  • 120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner
  • 121 Auszubildende, innerhalb der Geringverdienergrenze
  • 122 Auszubildene in einer außerbetrieblichen Einrichtung
  • 123 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr/Bundesfreiwilligendienst
  • 124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • 901 Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle
SV-Meldung
Entfall der Meldegründe 60 und 61

Ab den Monatswechsel auf das Jahr 2022, stehen bei der SV-Meldung die Meldegründe 60 (Änderung des Namens) und 61 (Änderung der Anschrift) nicht mehr zur Auswahl bereit

Erweiterung der SV-Meldung für MiniJobs

Es wird nun bei der SV-Meldung für Mini-Job-Beschäftigte zusätzliche Werte ausgegeben:

    • Art der Besteuerung (0 = keine einheitliche Pauschalsteuer / 1 = einheitliche Pauschalsteuer 2%)
    • Steuernummer des Arbeitgebers
    • Steuernummer des Arbeitnehmers

Hinterlegung des "Geburtsland"

Für die "Sofortmeldungen" ohne Versicherungsnummer ist ab dieser Version die Möglichkeit vorhanden, bei den Mitarbeiterstammdaten auch das "Geburtsland" zu hinterlegen:

Neuregelung Arbeitslosenversicherung bei erreichen der Regelaltersgrenze

Die Aussetzung der Zahlung in die Arbeitslosenversicherung für die Regelaltersgrenze ist ab dem Sollmonat Januar 2022 wieder aufgehoben worden. Hierzu sollten für die betreffende Personengruppe "119" eine Ummeldung erfolgen (Abmeldung "32" mit dem der Beitragsgruppe "3301" zum 31.12.2021 und Anmeldung "12" mit der Beitragsgruppe "3321" ab 01.01.2022)

Erweiterung Elektronischer Datenaustausch (rvBEA) via SV.net

Ab dem 01.01.2022 kann auch der Datensatz ZUZA (Befreigung von Reha-Zuzahlungen) via SvNet gemeldet werden.
Ab dem 01.07.2022 kommt dann noch der rvBEA-BEEG-Datensatz hinzu (Entgeltbescheinigungen für Elterngeld)

Elektronische AU-Bescheinigung via SV.net

Der Abruf der elektronische AU-Bescheinigung wird sich für Arbeitgeber auf Juli 2022 (Januar 2023) verschieben




Hinweis

Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben, Daten, Werte usw. können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso sind die Abbildungen unverbindlich.

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