Lösung
FSG Gebühr:
Eine FSG Gebühr wird immer mindestens einmal für die Liegenschaft selbst hinterlegt. Hat man zusätzlich noch Eigentümer für die Nutzungseinheiten/Wohneinheiten hinterlegt, so wird pro Sondereigentümer eine weitere FSG Gebühr berechnet.
Bitte beachten Sie hierzu auch unbedingt unsere unten aufgeführten Beispiele mit den entsprechenden Besonderheiten!
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Beispiel 1 : ohne Sondereigentümer in den Wohneinheiten :
Es ist kein Sondereigentümer hinterlegt :
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
1 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
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Beispiel 2 : mit nur einem Sondereigentümer in den Wohneinheiten :
Es sind zwei Wohneinheiten vorhanden, aber nur in einer Wohneinheit ist ein Sondereigentümer hinterlegt :
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
2 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
1 x für den Sondereigentümer
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Beispiel 3 : mit mehreren Sondereigentümern in den Wohneinheiten :
Es sind zwei von drei Wohneinheiten vorhanden, die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
3 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
2 x für die beiden Sondereigentümer
Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.
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WICHTIG:
- Erhalten Sie trotz hinterlegtem Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit keine FSG Gebühr, kontrollieren Sie bitte, ob in dem Feld Eigentümer auch ein Nachname hinterlegt ist.
2. Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob
eine leere Verknüpfung oder eine nicht gewünschte Adresse hinterlegt ist.
Diese kann man über das blaue Pfeil-Icon entfernen: