Versionen im Vergleich

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Da die Anforderung an die Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung §§ 34-45 und §§ 52-56 mit dem GEG 2024 weggefallen sind, werden keine Angaben zur Gesamterfüllung des Deckungsanteils für erneuerbare Energien angezeigt und ausgegeben.

Der Nachweis der erneuerbaren Energien an Heizungsanlagen nach GEG 2024 erfolgt über das Beiblatt 2 zur DIN 18599.

Dieses Blatt wird überarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung. Wir werden eine Vorabversion umsetzen, sobald dieses zur Verfügung steht.

Für die BEG-Förderung von Sanierungsvorhaben gelten die Anforderungen an die erneuerbaren Energien weiterhin unverändert. Der Deckungsanteil wird für BEG angezeigt und ausgegeben

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Nah-/Fernwärme

Derzeit gibt es bei Projekten nach GEG 2024 noch keine automatische Übernahme der Nah-/Fernwärmedaten in das Formblatt der erneuerbaren Energien. 

Bis zu einem entsprechenden Update unserer Software können Sie sich behelfen, indem Sie die Werte manuell in das Formblatt übertragen. Bitte beachten Sie, dass diese manuell eingegebenen Werte leider nicht gespeichert werden, jedoch können Sie den Ausdruck erzeugen, um die Informationen festzuhalten.

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Inhalt

Den Nachweis der eingesetzten Erneuerbaren Energien gibt es für GEG und BEG jetzt als zwei getrennte Ausdrucke mit den zugehörigen Übersichtsdialogen.

Neuer GEG-Nachweis für GEG-2024:

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Info
Nähere Informationen zur Berechnung des Anteil erneuerbarer Energien sind hier zu finden.


Der BEG-Nachweis hat sich inhaltlich nicht geändert. Die an der Oberfläche bislang gleichzeitig angezeigten GEG-Werte wurden hier entfernt und auf ein neues separaten Dialogfenster verlagert.

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Stromdirektheizung

Gemäß GEG 2024 § 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung gilt:

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Es müssen also zusätzlich die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden. 

Wärmepumpen

Für die Anrechnung innerhalb des BEG, wird für Wärmepumpen nur die anrechenbare Umweltwärme angerechnet, der Deckungsanteil innerhalb des BEG ist also unterschiedlich zum GEG.

Der Energieausweis für das GEG 2024 wurde entsprechend der Vorgaben zum GEG 2024 im Energieberater angepasst. Hier hat sich im Wesentlichen auf der Seite 2 der Kasten mit den Daten zu den Erneuerbaren Energien geändert. Hier können im oberen Teil die pauschalen Erfüllungsoptionen nach § 71b bis h ausgewiesen werden. Für viele Standardfälle kann unter Einhaltung von Nebenanforderungen im GEG 2024 auf einen rechnerischen Nachweis des 65%-Anteils komplett verzichtet werden. Die vorhandene Option kann im vorgeschalteten Energieausweisdialog einfach angeklickt werden. Wird für das Projekt ein rechnerischer Nachweis geführt, so werden die Anteile der Erneuerbaren Energien im unteren Teil ausgewiesen. Aktuell müssen die Anteile im Ausweisdialog noch manuell eingetragen werden:

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Der Nachweis des Anteils von erneuerbaren Energien der Heizungsanlage nach GEG 2024 erfolgt über ein neues Beiblatt 2 zur DIN 18599, welches auch ein neues Formblatt für die Berechnung nach GEG 2024 § 71 Abs. 2 und für die zusätzlich einzuhaltenden Anforderungen der pauschalen Erfüllungsoptionen GEG 2024 § 71 Abs. 3 bereitstellen wird. Dieses Beiblatt wird überarbeitet und befindet sich aktuell in der Abstimmung. Sobald das Beiblatt 2 zur Verfügung steht, werden wir dies automatisiert aus dem Programm heraus zur Verfügung stellen.

Der Auszug vom UmweltBundesamt dazu:

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Erneuerbare Energien - Energieausweis

In der Vorschau zum Energieausweis können die berechneten Anteile erneuerbarer Energien in den Energieausweis übernommen werden. 

Die Übernahme der Werte erfolgt über die Schaltfläche "Werte EE-Nachweis". Die übernommenen Werte werden dann auf den Energieausweis ausgegeben.

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Die 4. Spalte (Anteil EE alle %) enthält den Anteil genutzter erneuerbarer Energie an der gesamten Wärmeabgabe aller Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasserbereitung im Gebäude, die 2. Spalte (Anteil Wärmeb. %) den entsprechenden Anteil der gesamten Wärmeabgabe, also inklusive nicht erneuerbarer Energie.

Die Summe der Werte in der 4. Spalte muss mindestens den GEG-Anforderungswert von 65% ergeben. Die 3. Spalte (Antel EE einzel %) ist der Anteil der erneuerbaren Energie dieses Wärmeerzeugertyps an dessen Wärmeabgabe. Für Solaranlagen, Wärmepumpen, Wärmenetzen, Biomassekesseln und den meisten anderen Arten kann die gesamte Wärmeabgabe als erneuerbare Energie angesetzt werden. Hier steht dann 100%. Bei Wärmeerzeugern mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, denen ein Anteil an regenerativem Brennstoff beigemischt ist, z.B. grüner Wasserstoff, wird hier der Beimischungsanteil ausgewiesen.

Im Erfassungsdialog zum Ausdruck "GEG-Nachweis erneuerbarer Energien" kann der Anteil der Beimischung erneuerbarer Energien in flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erfasst werden, soweit vorhanden. 

Bei den Einzelfeuerstätten kann der Flächenanteil der von ihnen beheizten Fläche eingestellt werden, falls nur ein Teil des Gebäudes hierüber beheizt wird.

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Erneuerbare Energien - DIBt-Kontrolldatei

Auf Anforderung vom DIBt muss ggf. zum Energieausweis eine Kontrolldatei erstellt und ans DIBt übermittelt werden.

Für die Angaben zu den erneuerbaren Energien werden zusätzliche Angaben benötigt. Dazu öffnet sich ein Eingabedialog. 

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Bei Übernahme der Werte für den Energieausweis aus den Erneuerbaren Energien (s.o.) werden die zusätzlichen Daten (Erzeugertyp und Art der erneuerbaren Energie) zur 65%-Regel erneuerbaren Energien soweit möglich vorbelegt. Bei Änderungen der Berechnung der Werte des EE-Nachweises können die Werte über die Schaltfläche Image Added aktualisiert werden.


Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/bild/das-gebaeudeenergiegesetz-ihr-weg-zu-einer-heizung


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