Info |
---|
Hinweis: Sofern Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile neben dem zu bewertenden Gebäude auch weitere Gebäude mit versorgen oder Energie an Dritte bereitstellen, sind die grauen Energien / grauen Emissionen der betroffenen Einzelgeräte, Komponenten oder Anlagenteile anteilig des Eigennutzungsanteils zu erfassen. Nähere Details können Sie der Seite 16 des Anhangs 3.1.1 QNG-Regeln für Wohngebäude bzw. den Seiten 18 und 21 des Anhangs 3.2.1.1 QNG-Regeln für Nichtwohngebäude entnehmen. |
Wohngebäude
Die Karte Endenergiebedarfe wird automatisch angelegt und ist nicht löschbar.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie angenommen und auf die beheizte Netto-Raumfläche bezogen.
Des weiteren können benutzerdefinierte Endenergien der Anlagen erfasst, bearbeitet und gelöschtHinzufügen bzw. Übernahme aus dem Energieberater
Bei vorheriger Berechnung des Projektes im Energieberater werden die nach der DIN 18599 ermittelten Endenergiebedarfe aufgeteilt nach Energieträger automatisch übernommen und dargestellt (1). Hier muss gegebenenfalls noch eine Zuordnung des EPD-Eintrags erfolgen.
Der Wert solcher Endenergien kann nur im Energieberater durch das Konfigurieren der Anlagen angepasst werden.
Die benutzerdefinierten Endenergien der Anlagen (2) können über “Endenergie“ (3) hinzugefügt werden. Damit diese bei der Bilanz berücksichtigt werden, muss eine Zuordnung des EPDs und des Wertes erfolgen.
Die Endenergien aus Fernwärme und KWK (4) werden entweder ebenfalls aus dem Energieberater übernommen, oder über das “+” bei “Fernwärme / KWK“ (5) hinzugefügt.
Für den Fall, dass die Fernwärme aus mehreren verschiedenen Energieträgern besteht, können ab Version 2.11.0 mehrere verschiedene EPD-Einträge zu einer Fernwärme-Endenergie zugeordnet werden. Die Eingabe des prozentualen Anteils und eine EPD-Zuordnung erfolgen. sind für die Berücksichtigung der verschiedenen Energieträger bei der Bilanzierung notwendig.
(Nichtwohngebäude-Endenergiebedarfe)
Hinweis |
---|
Endenergiebedarfe ohne EPD-Zuordnung werden bei der Bilanzierung nicht berücksichtigt. |
Nichtwohngebäude
Der
Nutzerstrombedarf aus den DIN 18599-Zonen, die in
der Gebäudeerfassung den Räumen zugewiesen sind,
wird entsprechend der QNG-Regeln nach Anhang 3.2.1.
Bei den Projekten, die mit älteren Versionen die auf Basis von ÖKOBAUDAT erstellt wurden, ist eine Kontrolle der EPD-Zuordnungen und der eingegebenen Endenergiebedarfe notwendig!
Für den Energieträger „Strom“ wird der DatensatzQNG_Strom_Mix_OBD_2020_IIverwendet.(Anpassung an die QNG-Regeln vom 01.01.2023).
Ermittlung des Energiebedarfs2 zur ANLAGE 3 gerechnet und als Summe über alle Zonen auf der Karte dargestellt.
Die Nutzerstrombedarfe der einzelnen Zonen sind im Bereich "LCA-Klassen" zu finden.
Wohngebäude
Der energetische Standard des Gebäudes sollte manuell ausgewählt werde.
Der pauschale Strombedarf für die Ermittlung des Sockelbetrages wird automatisch ausgerechnet und dargestellt.
Nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude wird der pauschale Strombedarf der Nutzer mit 20 kWh/a Endenergie pro m² beheizter Netto-Raumfläche angenommen.
Übenommener Energiebedarf aus dem Energieberater
Der Energiebedarf der Anlagenkomponenten kann
Screenshot aus
im Energieberater kontrolliert werden.
Hierbei ist jeweils die benötigte Endenergie der Anlagenkomponente anzugeben. Bei Lüftungsanlagen und der Beleuchtung ist der Strombedarf gefragt, der als Endenergie im Energieberater ausgegeben wird. Nebenstehend sind die entsprechenden Werte in einer Ergebnistabelle des Energieberaters markiert.
Im Bereich "Diagramme" sind die benötigten Endenergieen der Anlagenkomponente ausgegeben. Endenergien aus den Energieträger “Strom-Mix” und “Strom (Hilfsenergie)” werden in ECO-CAD als Summe übernommen.
Screenshot aus dem Energieberater