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Version 7.6.0
Version 7.6.0 vom - geänderte Lohnsteuerrichtline
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline 2025
Am 22.01.2025 würde ein geänderter Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung 2025 verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer weiteren Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages und ist spätestens zum 01.03.2025 anzuwenden.
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Version 7.3.0
Version 7.3.0 vom - Jahreswechsel 2025
Lohnsteuerrecht
Lohnsteuerrichtline 2025
Für 2025 wurde eine neue Lohnsteuerrichtline verabschiedet. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Anpassung der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Für den Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2025 wurden Anpassungen an die aktuelle Eric-Version durchgeführt.
Die Kennzahlen 11-14 und 19 werden für die Lohnsteuerbescheinigungen in 2025 nicht mehr verwendet.
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden für 2025 auf die folgenden Werte erhöht (erstmals 2025 alles Bundeseinheitlich):
Kranken-/Pflegeversicherung (West und Ost) | 5.512,60 €/Monat | 66.150,00 €/Jahr |
Renten-/Arbeitslosenversicherung (West und Ost) | 8.050,00 €/Monat | 96.600,00 €/Jahr |
Sozialversicherung Beitragssätze 2025
Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat ab 2016 die allgemeinen Beitragssätze zur Krankenversicherung festgeschrieben. Diese liegen jeweils bei 7,30 % für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 liegt bei 2,50 %.
Für den Abruf des individuellen Zusatzbeitrages gehen sie über die folgende Funktion:
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Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung steigt der Grundbeitrag 2025 um 0,20 % auf 3,60 %.
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag
Die Regelung zum 01.07.2023 bleibt 2024 unverändert bestehen: Neubewertung der Pflegeversicherung ab Juli 2023
Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz für 2025 stabil auf 18,60 %.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird weiterhin in 2025 auf 2,60 % bleiben.
Insolvenzgeldumlage
Der Beitragssatz für die Insolvenzgeldumlage steigt für 2025 von 0,06 auf 0,15 %.
MiniJob / MidiJob
MiniJob Obergrenze
Obergrenze Mini-Job
Durch die Anhebung des Mindestlohns 2025 wird die Obergrenze für den MiniJob von 538,00 €/Monat auf 556,00 €/Monat angehoben.
Eine "Übergangsregelung" ist nicht vorgesehen, sodass entweder das Gehalt auf den neuen Wert angepasst wird, oder eine Abmeldung als MidiJob / Anmeldung als MiniJob erfolgen muss.
MidiJob (Gleitzone / Übergangsbereich)
Untergrenze Midi-Job
Durch die Anhebung des Mindestlohns 2025 wird die Untergrenze für den MidiJob von 538,01 €/Monat auf 556,01 €/Monat angehoben.
Obergrenze Midi-Job
Für 2025 bleibt die Obergrenze des Übergangsbereiches bei 2.000,00 €
Gleitzonenfaktor
Für 2025 ist der Gleitzonenfaktor „F“ auf 0,6683 berechnet.
Elster-Schnittstellen
Elstermodule Version 41
Anhebung der Elsterversion auf 41.2.6.0 für die Elstermeldungen 2024/2025
Wichtige Information für die Elster-Schnittstellen ab 01/2025
Hinweis |
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Für die zukünftigen Elsterschnittstellen wird die Mindestversion des Betriebssystemes erhöht, bitte prüfen Sie daher Ihre derzeitige Windows-Version.
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Version 7.2.0
Version 7.2.0. vom 21
Lohnsteuerrecht
Neue Lohnsteuerrichtline gültig für den Abrechnungsmonat 12/2024
Für den Abrechnungsmonat Dezember 2024 ist am 18.10.2024 eine neue Lohnsteuerrichtline (Erhöhung der Freibeträge) veröffentlich worden. Diese führt in der Regel zu einer Senkung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages.
Wichtige Information für die Elster-Schnittstellen ab 01/2025
Hinweis |
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Für die zukünftigen Elsterschnittstellen wird die Mindestversion des Betriebssystemes erhöht, bitte prüfen Sie daher Ihre derzeitige Windows-Version.
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